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Empfangsbekenntnis

Verfasst: 04.01.2022, 07:16
von Moschele11
Hallo Ihr LIeben,

ein Empfangsbekenntnis, welches in der letzten Woche im Dezember 2021 postalisch vom Gericht übermittelt wurde, kann dies noch per Fax rückübermittelt werden??

Wie macht Ihr das?

Liebe Grüße vom Moschele

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 04.01.2022, 07:34
von Adora Belle
Ein eEB kannst Du nur auf Anforderung abgeben, das kommt also nicht in Frage. Da Du allerdings zur Nutzung des beA verpflichtet bist, wirst Du das EB scannen und auf diesem Weg elektronisch übersenden müssen.

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 04.01.2022, 07:57
von Moschele11
DANK Dir,

Liebe Grüße!

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 04.01.2022, 12:38
von skugga
Adora Belle hat geschrieben:
04.01.2022, 07:34
Ein eEB kannst Du nur auf Anforderung abgeben, das kommt also nicht in Frage. Da Du allerdings zur Nutzung des beA verpflichtet bist, wirst Du das EB scannen und auf diesem Weg elektronisch übersenden müssen.
Anekdoten (mehrere, kam nämlich gleich 3 x vor) von gestern: Strafkammern LG schicken uns fröhlich Schriftstücke mit EB per Fax. Die EBs hab ich dann auch per Fax zurückgeschickt, war aber kurz davor, die aus purem Trotz einzuscannen und per beA zurückzuschicken...

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 04.01.2022, 12:43
von Adora Belle
Ahjo, ich bin natürlich vom Zivil-Standard ausgegangen. In der Strafjustiz besteht, bis auf wenige Ausnahmen, noch keine Nutzungspflicht. Man darf aber.

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 04.01.2022, 13:28
von skugga
Adora Belle hat geschrieben:
04.01.2022, 12:43
Ahjo, ich bin natürlich vom Zivil-Standard ausgegangen. In der Strafjustiz besteht, bis auf wenige Ausnahmen, noch keine Nutzungspflicht. Man darf aber.
Dass bis auf die Ausnahmen in § 32d S. 2 StPO alles zwar per beA geschickt werden soll, aber nicht muss, hab ich hier fein säuberlich verschwiegen. Sonst kommen die Herren hier nämlich nie in die Hufe... ;)

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 05.01.2022, 09:14
von Alicia89
§ 175 ZPO wurde neu gefasst und gilt seit dem 01.01.22. Demnach ist die Abgabe von EBs auch per Telekopie (Fax) möglich. Oder sehe ich das falsch? Ich finde das ziemlich umständlich die EBs einzuscannen und per beA zu versenden.

§ 175
Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis
(1) Ein Schriftstück kann den in § 173 Absatz 2 Genannten gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden.
(2) 1Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis kann auch durch Telekopie erfolgen. 2Die Übermittlung soll mit dem Hinweis "Zustellung gegen Empfangsbekenntnis" eingeleitet werden und die absendende Stelle, den Namen und die Anschrift des Zustellungsadressaten sowie den Namen des Justizbediensteten erkennen lassen, der das Dokument zur Übermittlung aufgegeben hat.
(3) Die Zustellung nach den Absätzen 1 und 2 wird durch das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis nachgewiesen.
(4) Das Empfangsbekenntnis muss schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a) an das Gericht gesandt werden.

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 05.01.2022, 09:51
von Adora Belle
§175 ZPO regelt nur, welchen Personen auf welchem Weg gegen EB zugestellt werden kann, mit Verweis auf §173 Abs.2 ZPO. Die Abgabe des EB hat dann aber trotzdem auf dem jeweils zulässigen Weg zu erfolgen. Und das ist für uns nun mal das ERV. Wir als Anwälte sind gegenüber dem Gericht zur beA-Nutzung verpflichtet.

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 05.01.2022, 10:04
von icerose
skugga hat geschrieben:
04.01.2022, 13:28
Adora Belle hat geschrieben:
04.01.2022, 12:43
Ahjo, ich bin natürlich vom Zivil-Standard ausgegangen. In der Strafjustiz besteht, bis auf wenige Ausnahmen, noch keine Nutzungspflicht. Man darf aber.
Dass bis auf die Ausnahmen in § 32d S. 2 StPO alles zwar per beA geschickt werden soll, aber nicht muss, hab ich hier fein säuberlich verschwiegen. Sonst kommen die Herren hier nämlich nie in die Hufe... ;)
Du Schlingel :lol: :daumen

Alicia89 hat geschrieben:
05.01.2022, 09:14
Demnach ist die Abgabe von EBs auch per Telekopie (Fax) möglich. Oder sehe ich das falsch?
Ich meine auch, dass EB´e, die per Post oder Fax reinkommen, auch per Fax zurückgesendet werden können.

Re: Empfangsbekenntnis

Verfasst: 05.01.2022, 10:28
von Adora Belle
Nein. §130d ZPO ist für uns bindend und abschließend.