Empfangsbekenntnis
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Ich habe letzte Woche mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf telefoniert, da ich wir aufgefordert wurden, das per Fax erhaltene EB zurückzusenden. Dies hatten wir auch per Rückfax erledigt. Die SB erklärte, die ersten Tage hätte es aus Kulanz Rückfaxe akzeptiert, jetzt nicht mehr. Wir scannen alle ein, wandeln diese dann in Schriftsatz um und schicken sie mit Signatur an die Gerichte zurück.
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Blöde Frage vielleicht, aber scannt Ihr die EB mit Unterschrift ein oder genügt die digitale Signatur?düsselrecht hat geschrieben: ↑27.01.2022, 23:57Ich habe letzte Woche mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf telefoniert, da ich wir aufgefordert wurden, das per Fax erhaltene EB zurückzusenden. Dies hatten wir auch per Rückfax erledigt. Die SB erklärte, die ersten Tage hätte es aus Kulanz Rückfaxe akzeptiert, jetzt nicht mehr. Wir scannen alle ein, wandeln diese dann in Schriftsatz um und schicken sie mit Signatur an die Gerichte zurück.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Die Anwälte unterschreiben gewohnheitsmäßig. Qed reicht aber.
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Hallo ihr Lieben,
ich muss mich an das Thema hier nochmal dranhängen.
Wir scannen bislang Papier-EB ein, signieren sie mit qed und schicken sie per beA zurück.
Jetzt haben wir am 04.02.2022 eine Aufforderung des AG Landstuhl bekommen, das Empfangsbekenntnis vom 27.01.2022 handschriftlich zu unterzeichnen.
Dass aber eine händische Unterschrift erforderlich ist, wäre mir neu. Ich hab auch sonst hierzu nix gefunden, auch im Seminar wurde hierzu nix gesagt. Oder muss unterschrieben werden weil das dann die einfache Signatur darstellen soll, die ja auch bei einem Schriftsatz angebracht wird. Wir bekommen noch einige Schriftstücke mit EB per Post, das AG Landstuhl war aber das erste das jetzt moniert hat. Oder nehmen die das jetzt nur genauer als andere?
ich muss mich an das Thema hier nochmal dranhängen.
Wir scannen bislang Papier-EB ein, signieren sie mit qed und schicken sie per beA zurück.
Jetzt haben wir am 04.02.2022 eine Aufforderung des AG Landstuhl bekommen, das Empfangsbekenntnis vom 27.01.2022 handschriftlich zu unterzeichnen.
Dass aber eine händische Unterschrift erforderlich ist, wäre mir neu. Ich hab auch sonst hierzu nix gefunden, auch im Seminar wurde hierzu nix gesagt. Oder muss unterschrieben werden weil das dann die einfache Signatur darstellen soll, die ja auch bei einem Schriftsatz angebracht wird. Wir bekommen noch einige Schriftstücke mit EB per Post, das AG Landstuhl war aber das erste das jetzt moniert hat. Oder nehmen die das jetzt nur genauer als andere?
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Ich geh eher davon aus, dass die zu faul sind, die QES mit auszudrucken.
Die handschriftliche Unterschrift auf dem EB hat, wenn dieses nicht per Post versandt wird, per elektronischer Übermittlung überhaupt keine Wirkung. Ich würde mich hier weigern, denen das EB nochmals "unterschrieben" einzuscannen und per beA zu übersenden. Die QES reicht vollkommen aus.
Die handschriftliche Unterschrift auf dem EB hat, wenn dieses nicht per Post versandt wird, per elektronischer Übermittlung überhaupt keine Wirkung. Ich würde mich hier weigern, denen das EB nochmals "unterschrieben" einzuscannen und per beA zu übersenden. Die QES reicht vollkommen aus.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo, ich muss mich jetzt auch nochmal kurz hier "ranhängen"
Und zwar faxe ich - immer noch - alle EBs (also nur die, die ich postalisch erhalte) raus. Es hat sich bislang noch kein Gericht beschwert. Nun habe ich versucht, zwei Papier-EBs einzuscannen und per beA zurückzuschicken. Das eine habe ich als Anlage weggeschickt, das andere als Schriftsatz, da ich nicht wusste, welches von beiden okay ist.
Mittlerweile hat das Gericht angerufen und mitgeteilt, dass es beide Dokumente nicht öffnen kann (also weder das EB als Anlage noch das als Schriftsatz). Nun habe ich die beiden auch rausgefaxt.
Wisst ihr, woran es liegen kann, dass das empfangende Gericht die EBs nicht öffnen kann?
Liebe Grüße
Und zwar faxe ich - immer noch - alle EBs (also nur die, die ich postalisch erhalte) raus. Es hat sich bislang noch kein Gericht beschwert. Nun habe ich versucht, zwei Papier-EBs einzuscannen und per beA zurückzuschicken. Das eine habe ich als Anlage weggeschickt, das andere als Schriftsatz, da ich nicht wusste, welches von beiden okay ist.
Mittlerweile hat das Gericht angerufen und mitgeteilt, dass es beide Dokumente nicht öffnen kann (also weder das EB als Anlage noch das als Schriftsatz). Nun habe ich die beiden auch rausgefaxt.
Wisst ihr, woran es liegen kann, dass das empfangende Gericht die EBs nicht öffnen kann?
Liebe Grüße
- Adora Belle
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Das kann eigentlich nur ein technisches Problem sein, das mit dem beA selbst nichts zu tun hat. Sind es PDFs? Korrekt bezeichnet? Welches Programm nutzt das Gericht zum öffnen? Könnt Ihr die Dateien bei Euch öffnen?
Das wird das Gericht bei sich klären müssen.
Das wird das Gericht bei sich klären müssen.