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beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 16.12.2021, 12:39
von pidellal
Ich stehe vor einem Rätsel wie ich verfahre, wenn ich mit einem Gerichtsvollzieher normal korrespondiere. ZVA usw. reiche ich mit beA über das AG (Verteilerstelle) ein. GV haben doch keine safe ID (oder bin ich falsch informiert?). Wie ist das, wenn der GV etwas bemängelt oder anfordert? Darf ich ihm dann "normal" schreiben und die Sachen schicken oder faxen oder muss ich, weil ja beA-Pflicht besteht, immer über die Verteilerstelle mittels beA schreiben? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 17.12.2021, 11:16
von sh161
Doch, die GVZ haben eigene Postfächer; ob sie nur können oder auch ab Januar müssen, weiß ich aber nicht. Ich korrespondiere regelmäßig mit den GVZ per beA (wobei mir eine GVZin aber sagte, wir seien die einzige Kanzlei, die das macht). Wenn ich mal einen GVZ nicht finde, schicke ich das Ganze über die GVZ-Verteilungsstelle mit Zusatz "z.Hd. GVZ xyz".

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 20.12.2021, 09:55
von pidellal
Top. Vielen lieben Dank

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 20.12.2021, 15:23
von pidellal
Sorry. Ich habe noch eine Frage: Wo finde ich die safe ID? Für RAe auf official register of lawyers bzw. ganz praktisch bei RA-Micro sogar in der Adressanlage des betreffenden RA. Ich finde nichts im Internet

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 20.12.2021, 15:38
von sh161
pidellal hat geschrieben:
20.12.2021, 15:23
Sorry. Ich habe noch eine Frage: Wo finde ich die safe ID? Für RAe auf official register of lawyers bzw. ganz praktisch bei RA-Micro sogar in der Adressanlage des betreffenden RA. Ich finde nichts im Internet
Ich habe die ganz normal über die Suche in beA gefunden, sowohl in der Webanwendung als auch über Advoware.

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 21.12.2021, 09:32
von arioe
Auch bei RA-Micro kann man die direkt in der Adressverwaltung suchen und eintragen.

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 22.12.2021, 08:58
von pidellal
Mega. Vielen lieben Dank

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 06.01.2022, 18:44
von Dellarella
Also nochmal:

wenn ich eine Frage an den Gerichtsvollzieher habe, also KEIN AUFTRAG, sondern z.B. eine Sachstandsanfrage bzw. Forderungsaufstellung...muss ich dann auch beA nutzen? Also bin ich da auch in der Pflicht?

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 07.01.2022, 09:29
von pidellal
Ich kriege das nicht hin, die GV in der Adressverwaltung RA-Micro zu suchen. Sagt bei allen GV, dass keine vorhanden ist. Können die evtl. falsch angelegt sein und deshalb ist kein Ergebnis zu finden? RA-Micro hat mal gesagt, dass das nur bei Anredeschlüssel 5,6,7 und 10 geht. Habe GV als Herrn bzw. Frau angelegt und bei Adresszusatz eben GV

Re: beA Gerichtsvollzieher

Verfasst: 07.01.2022, 10:32
von Soenny
Mir hat gestern ein GVZ gesagt, daß sie noch gar keine Zugänge haben, vielleicht findest du deshalb nichts *grübel*