beA elektronisches EB in Vertretung?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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be-silly
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#1

10.12.2021, 09:22

Hallo ihr alle,

ich hätte mal eine Frage zum elektronischen EB.

Wenn ein Anwalt in den Urlaub geht (auch nur für eine Woche), kann ein Kanzleikollege dann auch das elektronische EB abgeben? Bisher haben wir immer ein Schreiben gemacht mit sinngemäß: RA ist im Urlaub, deswegen kann das elektr. EB nciht abgegeben werden, daher bestätigen wir den Erhalt am XY.

Wie macht ihr das, wenn ich fragen darf? :-)

Vielen Dank und beste Grüße
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Adora Belle
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#2

10.12.2021, 10:40

Das eEB kann vom bestellten Vertreter abgegeben werden, oder wenn die Kanzlei beauftragt ist, von jedem Berufsträger. Ein Schreiben erfüllt das Zustellungserfordernis nicht. Bei einer Woche könnt Ihr aber auch das eEB einfach so lange liegen lassen, inzwischen sogar bis zu 2 Wochen, siehe §53 Abs.1 Nr.2 BRAO.
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