Echtheits-Nachweis für Mandanten

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Nada Más
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#1

26.11.2021, 17:12

Hallo Zusammen,

ich hoffe, daß das Thema nicht schon abgedroschen ist und ich nur nicht lange genug gesucht habe und ich komme mir mit der Frage blöd vor, aber:

Das Gericht hatte in einer SO-Sache per beA einen Beschluß geschickt, alles ordnungsgemäß, den habe ich ausgedruckt und per Post an die Mandantin geschickt. Auf dem Ausdruck steht oben ordnungsgemäß drauf "Beglaubigte Abschrift", aber es gibt weder Stempel noch Unterschrift.
Diesen Ausdruck hat die Mandantin ordnungsgemäß beim Jugendamt und der Schule vorgelegt, beide Stellen haben gesagt: Den Beschluß akzeptieren wir nicht, weil: keine Unterschrift und kein Stempel.
Welchen Nachweis gibt es bei per beA übermittelten Entscheidungen, daß die Entscheidung echt ist ? Oder stimmt bei uns was nicht, z. B. wird da sonst ein Nachweis automatisch mitausgedruckt ?

Grüße und danke für die Antworten
Nada Más
Feldhamster
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#2

26.11.2021, 22:17

Man bekommt doch per beA die ganzen Dateien über die Signatur etc.
Nada Más
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#3

27.11.2021, 12:11

Moin,

Du meinst, das Prüfprotokoll auch ausdrucken und den Mandanten das Prüfprotokoll bei der Schule vorlegen lassen ? Haben wir schon versucht, haben die auch nicht genommen.

Grüße Nada Más
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#4

27.11.2021, 14:30

Anscheinend wissen dann Jugendamt und Schule nichts über elektronische Dokumente. Ich würde mir von beiden schriftlich bestätigen lassen, dass man die elektronischen Dokumente nicht anerkennt und diese Bestätigungen dann bei Gericht einreichen mit der Bitte, Papierausfertigungen zu übersenden.
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