Hallo!
folgender Sachverhalt:
Meine Kanzlei besteht aus einer Haupt- und einer Zweigstelle. Ich bin in der Zweigstelle tätig. Hier bearbeite ich u.a. die Zwangsvollstreckung für einen RA aus der Hauptstelle.
Nun zu meiner Frage:
Wenn der Nachrichtenversand über beA von der Zweigstelle aus erfolgen soll und der sachbearbeitende RA aber in der Hauptstelle ist, wie muss dann versendet werden?
Kann ein anderer RA aus seinem Postfach mit seiner Karte (qualifiziert signiert) unter Angabe seines Namens auf dem Dokument versenden? Habe ich das richtig verstanden?
Vielen lieben Dank vorab!
LG Lilo
beA-Nachrichtenversand in Vertretung (Kanzleizweigstelle)
- Adora Belle
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Ja, oder auch aus dem Postfach des Sachbearbeiters. Oder der Sachbearbeiter kann es selbst machen, wenn er Zugriff auf sein beA-Postfach hat. Wo er sitzt ist doch völlig egal?
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Danke für die rasche Antwort!
Wenn also der nicht sachbearbeitende RA für den Sachbearbeiter versendet, müsste auf dem Dokument trotzdem "in Vertretung" stehen, auch wenn der Sachbearbeiter ja nicht urlaubs- oder krankheitsbedingt kanzleiabwesend ist?
Wenn also der nicht sachbearbeitende RA für den Sachbearbeiter versendet, müsste auf dem Dokument trotzdem "in Vertretung" stehen, auch wenn der Sachbearbeiter ja nicht urlaubs- oder krankheitsbedingt kanzleiabwesend ist?
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Es muss der Name desjenigen unter dem Schriftsatz stehen, der ihn verfasst hat und für den Inhalt die Verantwortung übernimmt. Wenn nicht der Unterzeichner aus dem eigenen Postfach verschickt, muss der Schriftsatz qualifiziert signiert sein.