beA Schreiben zwischen Anwälten

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Moschele11
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#1

18.10.2021, 17:49

Hallo Ihr Lieben,

..wie verhält es sich eigentlich, wenn Schreiben zwischen den Anwälten geschickt per beA werden? Bisher schicke ich nur Gerichtspost über beA.

Kann man das Schreiben an den Gegenanwalt einfach scannen und als Anlage beigefügen oder benötigen diese anwaltlichen Schreiben einer elektronische Signatur?? Das ist mir tatsächlich nicht ganz klar. Denn diese Schreiben sind ja eigentlich Anlagen und keine Schriftsätze. Folglich können sie nicht signiert werden. Wie handhabt Ihr das?

LG vom Moschele
Feldhamster
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#2

18.10.2021, 17:59

Wir behandeln sie wie Schriftsätze und signieren sie.
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paralegal6
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#3

18.10.2021, 18:58

signieren aus dem RA Postfach braucht man ja grundsätzlich nicht, aus dem Mitarbeiterfach schon. Ein Schreiben an einen generischen RA ist ja keine Anlage. Per Post würde er/sie ja auch unterschreiben
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hefalumpine
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#4

19.10.2021, 08:32

Wir behandeln sie auch wie Schriftsätze und bei uns wird alles signiert
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Lämmchen
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#5

19.10.2021, 08:42

hefalumpine hat geschrieben:
19.10.2021, 08:32
Wir behandeln sie auch wie Schriftsätze und bei uns wird alles signiert
Dito.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#6

19.10.2021, 09:14

Feldhamster hat geschrieben:
18.10.2021, 17:59
Wir behandeln sie wie Schriftsätze und signieren sie.
Das machen wir auch so.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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