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beA Schreiben zwischen Anwälten

Verfasst: 18.10.2021, 17:49
von Moschele11
Hallo Ihr Lieben,

..wie verhält es sich eigentlich, wenn Schreiben zwischen den Anwälten geschickt per beA werden? Bisher schicke ich nur Gerichtspost über beA.

Kann man das Schreiben an den Gegenanwalt einfach scannen und als Anlage beigefügen oder benötigen diese anwaltlichen Schreiben einer elektronische Signatur?? Das ist mir tatsächlich nicht ganz klar. Denn diese Schreiben sind ja eigentlich Anlagen und keine Schriftsätze. Folglich können sie nicht signiert werden. Wie handhabt Ihr das?

LG vom Moschele

Re: beA Schreiben zwischen Anwälten

Verfasst: 18.10.2021, 17:59
von Feldhamster
Wir behandeln sie wie Schriftsätze und signieren sie.

Re: beA Schreiben zwischen Anwälten

Verfasst: 18.10.2021, 18:58
von paralegal6
signieren aus dem RA Postfach braucht man ja grundsätzlich nicht, aus dem Mitarbeiterfach schon. Ein Schreiben an einen generischen RA ist ja keine Anlage. Per Post würde er/sie ja auch unterschreiben

Re: beA Schreiben zwischen Anwälten

Verfasst: 19.10.2021, 08:32
von hefalumpine
Wir behandeln sie auch wie Schriftsätze und bei uns wird alles signiert

Re: beA Schreiben zwischen Anwälten

Verfasst: 19.10.2021, 08:42
von Lämmchen
hefalumpine hat geschrieben:
19.10.2021, 08:32
Wir behandeln sie auch wie Schriftsätze und bei uns wird alles signiert
Dito.

Re: beA Schreiben zwischen Anwälten

Verfasst: 19.10.2021, 09:14
von icerose
Feldhamster hat geschrieben:
18.10.2021, 17:59
Wir behandeln sie wie Schriftsätze und signieren sie.
Das machen wir auch so.