beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Tatjana H.
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#1
13.07.2021, 09:16
Hallo zusammen,
gerade habe ich gelesen, dass man den Zugang eines Schriftstückes via beA kontrollieren muss und zwar auf diese Weise
Hierzu muss das Übermittlungsprotokoll auf folgenden Meldungsstatus überprüft werden: bei erfolgreicher Übersendung im Abschnitt „Zusammenfassung Prüfprotokoll“, Unterpunkt „Meldungstext“ muss die Meldung „request executed“ und unter dem Unterpunkt „Übermittlungsstatus“ die Meldung „erfolgreich“ angezeigt werden
Allerdings finde ich weder bei RA Micro in der E-Akte eine
Zusammenfassung Prüfprotokoll
noch sonst irgendwo. Kann mir jemand sagen, wo ich das finde?
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Anahid
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#2
13.07.2021, 10:22
Im beA selbst, denke ich. Da ich die Schnittstelle zu RA-Micro nicht habe, öffne ich grundsätzlich versendete Sachen, geh dann auf Drucken und da auf dem Protokoll steht eigentlich alles, was Du oben anführst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Tatjana H.
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#3
13.07.2021, 10:30
Danke für den Hinweis, Anahid
Das ist aber ein Mist, wozu habe ich denn eine Schnittstelle, wenn ich dann doch noch ins Internet muss und alles nochmal öffnen und prüfen muss??
Das ist ja wieder doppelte Arbeit
Ich bin ja so schon kein großer Freund von dem beA - und so ne Mehrarbeit macht das auch nicht besser.
Tatjana
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Adora Belle
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#4
13.07.2021, 10:31
Das verlangt aber auch die Rechtsprechung. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, führt kein Weg drumrum.
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Tatjana H.
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#5
13.07.2021, 10:46
Adora Belle hat geschrieben: ↑13.07.2021, 10:31
Das verlangt aber auch die Rechtsprechung. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, führt kein Weg drumrum.
Ok, dann mache ich das mal besser sicherheitshalber.
danke ihr Lieben
Tatjana
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