wann Signaturkarte

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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pidellal
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#1

05.07.2021, 12:55

Hallo,

bei uns weigern sich noch alle RAe und somit gezwungenermaßen auf die Refas, beA zu benutzen. Wir nehmen zwar beA an, versenden aber keine. Mein Chef meint, der RA kann alle Ausgänge mit der Basiskarte versenden. RAe brauchen also keine Signaturkarte.
Ich habe es so verstanden: Wenn RAe selber schreiben (Bei uns schreiben die RAe selber die Schriftsätze. Wir tippen nur ohne Diktat Kleinkram oder bearbeiten die Akten komplett alleine) und auch versenden reicht die Basiskarte bei Schreiben an Kollegen. SChreiben sie an Gerichte muss dies signiert werden und deshalb Signaturkarte. Es muss auch der Vor- und Nachname als Zusatz zu dem Gruß "Rechtsanwalt"? Erspart man damit die Signaturkarte? Wie sieht es aus, wenn die RAe einen Schriftsatz machen und wir die Anlagen anfügen?
Sorry. Aber wir scheinen uns noch in der Steinzeit zu befinden und keiner kümmert sich und ich schiebe Panik, je näher der 1.1.2022 kommt
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Pepples
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#2

05.07.2021, 14:15

Wenn der RA alles selber versendet, reicht die Basiskarte. Dann kann allerdings nur er versenden. Der SS mus eine einfache qualifizierte Signatur enthalten, also Vor- und Nachname und Rechtswalt.
Die Signaturkarte ist dann erforderlich, wenn die Refas die SS versenden sollen, dann muss vorher signiert werden vom RA und dann könnt ihr versenden.

Ganz wichtig ist aber: Mit der Karte des RA dürft ihr als Refas nichts machen. Wenn ihr hochladen sollt, braucht es Mitarbeiterkarten oder Softwarezertifikate.

Keine Scheu vor beA, ist auch nicht viel anders als ein Emailprogramm in der Nutzung. ;-)
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SandraC1971
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#3

05.07.2021, 16:31

Hallo,
so ganz habe ich das nun gerade auch noch nicht verstanden. Muss mein Chef dann selbst am PC sitzen? Das stell ich mir gerade bildlich vor :-?
Wir haben hier 2 Karten, die mit einer QeS ausgestattet sind. Konnte ich mir diesen ganzen elektronischen Kram sparen, wenn mein Chef nur praktisch "Name, Nachname, Rechtsanwalt" in den Schriftsatz schreibt? Das machen hier im Moment noch viele Anwälte in der Stadt. Einige weigern sich auch noch standhaft, überhaupt was mit dem beA zu versenden.

Jetzt bin ich gerade wieder total verwirrt. Was ist denn jetzt eine Mitarbeiterkarte? Und ein Softwarezertifiktat? Ist das nicht diese QeS, die die Basiskarte zur Signaturkarte macht? Hab keinen Plan grad... !?=%$%&$&$))ßßß!!???
pidellal
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#4

05.07.2021, 16:35

Gaaaaanz herzlichen Dank Pepples.
pidellal
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#5

05.07.2021, 16:38

Oh sorry, noch eine dämliche Frage. Wenn ich vollstrecke oder Mahnverfahren etc. und mache alles fertig und stelle es mit einfacher qualifizierter Signatur in die E-Akte, kann das dann auch mein Chef praktisch für mich versenden mit der Basiskarte?
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paralegal6
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#6

09.07.2021, 23:53

Chef kann alles versenden
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pidellal
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#7

12.07.2021, 10:11

Danke Euch
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Anahid
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#8

12.07.2021, 10:25

SandraC1971 hat geschrieben:
05.07.2021, 16:31
Hallo,
so ganz habe ich das nun gerade auch noch nicht verstanden. Muss mein Chef dann selbst am PC sitzen? Das stell ich mir gerade bildlich vor :-?
Wir haben hier 2 Karten, die mit einer QeS ausgestattet sind. Konnte ich mir diesen ganzen elektronischen Kram sparen, wenn mein Chef nur praktisch "Name, Nachname, Rechtsanwalt" in den Schriftsatz schreibt? Das machen hier im Moment noch viele Anwälte in der Stadt. Einige weigern sich auch noch standhaft, überhaupt was mit dem beA zu versenden.

Jetzt bin ich gerade wieder total verwirrt. Was ist denn jetzt eine Mitarbeiterkarte? Und ein Softwarezertifiktat? Ist das nicht diese QeS, die die Basiskarte zur Signaturkarte macht? Hab keinen Plan grad... !?=%$%&$&$))ßßß!!???
Sorry, aber da fehlt jetzt eindeutig das reine Grundwissen über beA. Vielleicht solltest Du Dich mal auf der Seite der BNotK durch die ersten Schritte lesen. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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