beA-Kanzleipostfach

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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gewusel
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#1

30.06.2021, 15:00

Hallo Ihr Lieben!

Nun soll es kommen, das beA-Kanzleipostfach.

Gem. § 31b Abs. 1 BRAO n.F. richtet die BRAK für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein beA empfangsbereit ein. Liest sich, als würde das automatisch passieren. Oder muss man das beantragen? Weiß hier schon jemand etwas Genaueres?

Liebe Grüße
Das Gewusel :wink1
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

01.07.2021, 11:32

Ursprünglich war vorgesehen, dass es das Kanzleipostfach nur auf Antrag gibt. Jetzt wurde aber festgelegt, dass das Kanzleipostfach seitens der BRAK automatisch eingerichtet wird. Ein Antrag soll nur erforderlich sein, wenn man daneben auch für eine Zweigstelle ein eigenes Kanzleipostfach erhalten möchte.
RA-Micro hat ein paar Infos zusammengestellt: https://www.ra-micro.de/artikel/news/bu ... aften.html
gewusel
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#3

01.07.2021, 15:56

Da heißt es wohl erst einmal abwarten und Tee trinken. ;-)

Danke Dir! :thx
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