Versenden mit Mitarbeiterkarte

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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sh161
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#1

05.03.2021, 12:30

Ich konnte gerade mit meiner MA-Karte sämtliche Schriftsätze OHNE Signatur versenden. :schock :panik
Keine Ahnung, wie das passieren konnte! :kopfkratz :motz Normalerweise gibt es eine Fehlermeldung.

Nur mal so als Mitteilung zum Wochenende... :engel2
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Refa-99
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#2

05.03.2021, 13:08

Da wäre ich ganz vorsichtig, nicht, dass die Schriftsätze dann als unzulässig oder verfristet zurückgewiesen werden. Wenn es an ein LG ging, würde ich die auf jeden Fall nochmal ordentlich hinterher schicken
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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sh161
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#3

06.03.2021, 09:24

Ja, habe ich ja auch.
Nun muss ich Montag noch hinterhertelefonieren, damit die Anträge nicht doppelt registriert werden.
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Jackychan
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#4

19.08.2021, 13:08

Wenn du die Rechte von dem RA erteilt bekommen hast, kannst du auch die Schriftsätze des RA´s mit deiner Mitarbeiterkarte versenden. Der RA muss diese Schriftsätze aber vorher signiert haben.

LG
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