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Titel per beA versenden

Verfasst: 08.01.2021, 16:14
von paulafr92
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie mit beA und dem Versenden von Titeln aussieht? Sei es nun ein ZV-Auftrag oder wenn man eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.

Titel einscannen und vom Chef signieren lassen?

Oder muss man die Titel tatsächlich im Original per Post hierher schicken? Dass kann es ja eig nicht sein oder?

Hat jemand Erfahrung damit?

Vielen Dank im Voraus :)

Re: Titel per beA versenden

Verfasst: 08.01.2021, 16:30
von Refa-99
Ich weiß es nicht, würde aber sagen, dass es per beA nicht geht. Es wird ja bewusst nur eine vollstreckbare Ausfertigung ausgestellt, um zu verhindern, dass man zb zwei Gerichtsvollzieher gleichzeitig beauftragen kann. Wenn dann wieder eine Kopie oder eine digitale Übersendung reichen würde, wäre das dem Sinn der vollstreckbaren Ausfertigung zuwider

Re: Titel per beA versenden

Verfasst: 08.01.2021, 22:41
von GV Freudenstein
Der Vollstreckungstitel ist bei der Zwangsvollstreckung, mit Ausnahme der in § 754a ZPO genannten Vollstreckungsbescheide bis 5.000,00 €, weiterhin im Original vorzulegen.

Re: Titel per beA versenden

Verfasst: 11.01.2021, 13:57
von sh161
paulafr92 hat geschrieben:
08.01.2021, 16:14
oder wenn man eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.
Um eine vollstreckbare Ausfertigung zu bekommen, musst du nichts mitschicken. Da reicht es, bei Gericht den Antrag auf Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung zu stellen - und das geht problemlos per beA.

Re: Titel per beA versenden

Verfasst: 12.01.2021, 14:59
von Geniesserin
GV Freudenstein hat geschrieben:
08.01.2021, 22:41
Der Vollstreckungstitel ist bei der Zwangsvollstreckung, mit Ausnahme der in § 754a ZPO genannten Vollstreckungsbescheide bis 5.000,00 €, weiterhin im Original vorzulegen.
Und das geht für ZV-Aufträge und PfÜb-Anträge wunderbar und schnell mit beA.
Antrag vom 06.01., Erlass am 08.01.2021, so kann ZV fast wieder Spaß machen ;)

Wegen der möglichen Doppelvollstreckung muss man im Antrag versichern, dass man das Original hat, gem. § 829a I Nr. 4 ZPO.

Re: Titel per beA versenden

Verfasst: 12.01.2021, 15:04
von Sputnik85
Geniesserin hat geschrieben:
12.01.2021, 14:59
Und das geht für ZV-Aufträge und PfÜb-Anträge wunderbar und schnell mit beA.
Antrag vom 06.01., Erlass am 08.01.2021, so kann ZV fast wieder Spaß machen ;)
Eigentlich geht das wunderbar schnell mit beA. Ich habe die erste Zeit auch alles per beA geschickt - bis dann die ersten Gerichte bemängelt haben, dass der Originaltitel nicht vorliegt (ja, so hab ich auch geguckt) oder noch viel besser: Bis dann Gerichte alte PfÜbs oder ZV-Aufträge erneut erlassen haben und das obwohl diese entsprechend als Anlage beschriftet waren. Wir haben seitdem wieder auf Papier-PfÜbs und Papier-ZV umgestellt. Einige Gerichte scheinen nämlich absolut überfordert damit zu sein.

btw: @Geniesserin schön von dir zu lesen!

Re: Titel per beA versenden

Verfasst: 13.01.2021, 14:45
von Geniesserin
Da wir hier gerne mal von einem speziellen Gericht ständig auf beA verwiesen werden, mache ich ZV - soweit möglich - überall per beA. Oftmals sind es Anträge ohne Anlagen, da geht dann auch die Überprüfung schnell.
Die Gerichte lernen auch dazu und selbst unsere Anwälte :lol: