Seite 1 von 1

beA und PKH

Verfasst: 15.09.2020, 08:55
von ksuscha
Liebe Kollegen,

wenn wir PKH Gesuche auf Papier an die Gerichte versendet haben, dann haben wir die PKH Unterlagen und eine Klageentwurf versendet und die Klage mit begl. und einfacher Abschrift getrennt versendet in einem Umschlag mit der Bitte die Klage nur dann zuzustellen, wenn PKH gewährt wird.

Wie mache ich das per beA? Zwei beA Nachrichten versenden, denn wenn ich es in einer beA Nachricht versende, riskieren wir ja, dass die Gegenseite Kenntnis von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten bekommt und verletzen u.U. das Mandantengeheimnis.
Ich habe dann ja noch kein Aktenzeichen zu dem ich eine zweite beA Nachricht versenden könnte. Wie handhabt Ihr das in der Praxis?

Vielen Dank

Re: beA und PKH

Verfasst: 15.09.2020, 09:05
von jojo
Muss das ? Das Gericht kann die Klage ja so oft ausdrucken wie es mag...