Signatur notwendig?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 955
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

11.09.2020, 12:08

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich finde noch eine arme Maus, die nach 12:00 Uhr am Freitag arbeiten muss und mir helfen kann. :)

Ich habe eine Frage zu der Signatur beim beA.

Wenn ich einen Schriftsatz habe, der bereits vom Anwalt unterzeichnet wurde, kann ich den dann OHNE Signatur abschicken im beA und der ist trotzdem gültig?

Hintergrund ist, dass wir seit Tagen versuchen, dem AG Bochum etwas zu faxen, was aber partout nicht funktioniert, egal, welche Faxnummer wir nutzen. Die Sachbearbeiterin geht seit Tagen nicht ans Telefon, damit wir uns mit ihr irgendwie absprechen können über eine andere Möglichkeit.

Unser RA besitzt zwar eine Signaturkarte, aber das Zertifikat ist noch nicht aufgeladen ("können wir später machen"). Von daher weiß ich nicht, ob es gültigh ist, wenn wir den Schriftsatz per beA schicken, dieser zwar unterzeichnet ist aber im beA keine Signatur übersandt wird.

Danke schon mal :)
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#2

11.09.2020, 12:11

Wenn der RA selbst versendet, muss nicht noch einmal signiert werden.
Wenn du mit einer Mitarbeiterkarte versenden sollst, muss vorher durch den RA signiert werden.
Bild
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 955
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#3

11.09.2020, 12:22

:lolaway :lolaway :knutsch

ich habe wirklich eine Maus gefunden

Viele lieben Dank.

Das heißt für mich, dass es ausreichend ist, wenn der Schrifsatz im Original unterzeichnet ist und der RA ihn schickt. ?
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#4

11.09.2020, 12:24

Solange der Name drunter steht, muss der Schriftsatz noch nicht einmal im Original unterschrieben sein. Das ist dann eine einfache Signatur (Nennung des Namens), die für die Übermittlung durch den RA persönlich ausreicht.
Bild
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 955
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#5

11.09.2020, 12:27

Auch zur Fristwahrung??
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#6

11.09.2020, 12:28

Tatjana H. hat geschrieben:
11.09.2020, 12:27
Auch zur Fristwahrung??
Das sollte dir dein RA beantworten können. MMn reicht das, aber ganz sicher bin ich mir da nicht...

So ... nun ist aber Wochenende. ;) 8)
Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

11.09.2020, 12:57

Ja es reicht. Wichtig ist, dass der Verfasser-RA selbst aus dem eigenen Postfach verschickt.
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 955
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#8

11.09.2020, 13:27

Ich danke der Maus und der Dame mit den spitzesten Stilettos der Scheibenwelt ganz herzlich und wünsche euch ein super schönes Wochenende

:)
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
NaAnWi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 18.10.2012, 09:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#9

16.03.2022, 10:01

Entschuldigung, dass ich diesen Thread hier noch einmal aufgreife, aber ich setze mich leider erst jetzt wirklich mit beA auseinander.

Wir haben lediglich die Basiskarte (Chef) und haben bisher die Schriftsätze ans Gericht ausgedruckt, vom Chef im Original unterschreiben lassen, dann eingescannt und über beA das mit Originalunterschrift eingescannte Dokument versendet.

Die Basiskarte hat, so wie ich das sehe offenbar keine QeS.

Reicht das immer noch aus?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

16.03.2022, 10:53

Das reicht nur aus, wenn der Chef selbst (im Sinne von: mit seiner Karte) aus seinem Postfach versendet.

Die Unterschrift ist dabei völlig unnötig, und das Ausdrucken und erneute Einscannen eher sinnbefreit. Wichtig ist der Name des Verfassers/Postfachinhabers unter dem Schriftstück. Das was bei körperlicher Post die Unterschrift war, ist bei elektronischer Post

entweder 1. der sichere Übermittlungsweg (beA, Versendung vom Postfachinhaber selbst)+einfache Signatur (Name unter Schriftstück)

oder 2. die qualifizierte elektronische Signatur.

Da Ihr keine Signatur habt, bleibt Euch nur 1.

Wird aber alles anders wenn ab nächstem Jahr die Signatur nicht mehr auf der Karte angebracht wird, sondern irgendwo extern generiert. :roll:
Antworten