beA-Dokumente nicht lesbar

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Franziska1298
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#1

13.08.2020, 17:00

Hallo alle zusammen :)

Vor kurzem fing es an, dass PDF-Dateien, also Schriftsätze aus unserer E-Akte plötzlich nicht mehr lesbar sind, wenn wir sie aus der E-Akte über die bea-Schnittstelle (PDF) in den Postausgang legen.
Dass eingescannte Dokumente oder Fotos nicht lesbar sind ist logisch. Aber warum sind unsere eigenen Schriftsätze im Postausgang plötzlich als unlesbar markiert?

Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Franzi
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#2

24.08.2020, 11:49

Habt Ihr ein Texterkennungsprogramm, dass eine lesbare pdf-Datei erstellt?
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Soenny
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#3

24.08.2020, 12:20

RA-Micro hat derzeit ein massives Problem in der Darstellung von Dokumenten. Ich warte auch auf ein Update, das schon letzte Woche da sein sollte. Welche Version hast du?
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#4

24.08.2020, 13:17

Wir arbeiten mit Advoware und haben das Problem neuerdings auch.
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paralegal6
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#5

25.08.2020, 00:28

Woran sieht mann denn, dass im Ausgang etwas nicht lesbar ist?
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#6

25.08.2020, 10:08

paralegal6 hat geschrieben:
25.08.2020, 00:28
Woran sieht mann denn, dass im Ausgang etwas nicht lesbar ist?
Weiß ich nicht - bei uns hat das Gericht angerufen und um Übersendung per Fax gebeten. :ka
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#7

25.08.2020, 10:12

U.a. in der E-Akte über die Vorschau. Das Problem besteht auch, wenn man Unterlagen an die Mandanten schickt, daher weiß ich das.
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#8

26.08.2020, 16:55

Ok, da gabs bei mir noch keine Probleme, Export ist immer pdf, und ich clicke es in der Nachricht nochmal an und sehe alles normal, hab allerdings das letzte vor über ner Woche verschickt.
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#9

13.10.2021, 17:18

Hallöchen,

ich muss diesen Beitrag mal aufleben lassen. Du schreibst "Dass eingescannte Dokumente oder Fotos nicht lesbar sind ist logisch". Wie kommst du darauf?

Also wir haben eine OCR-Kennung im Scanner und dieser erkennt Schriften bzw. eine Schrift. Diese ist erst durch das Erstellen einer PDFA am PC eingebettet, aber grundsätzlich ist das ja möglich.

Ich frage mich aber, ob nach ERVV und ZPO die Einbettung der Originalschriften notwendig ist oder ähnlicher Schriften. Dies trifft nämlich genau auf solche Dokumente zu, die eingescannt werden. Unser Scanner erkennt nämlich nur eine Schrift, Helvetica, obwohl auf dem eingescannten Dokumente verschiedene Schriften verwendet wurden.

Sehe nur ich hier ein Problem?
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
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paralegal6
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#10

18.10.2021, 19:08

Schriftarten müssen eigentlich eingebettet sein. Ob es nun die original Schriftart ist oder eine andere ist mE egal
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