Seite 1 von 1

Ausfertigungen der Schriftsätze

Verfasst: 06.03.2020, 08:42
von Kanzlei17c
Wie oft reicht ihr die Schriftsätze beim Gericht ein? Mit bgl. ein einf. Abschrift?

Uns wurde mitgeteilt, dass das einfach ausreicht. Entsprechende Ausfertigungen würde das Gericht fertigen.

In Gerichtsterminen wird immer wieder von den Richter moniert, dass die Schriftsätze nur einfach vorliegen würden.

Re: Ausfertigungen der Schriftsätze

Verfasst: 06.03.2020, 08:48
von Soenny
Per beA nur einmal! Dann soll der Richter sich bei seiner Geschäftsstelle beschweren ;)

Re: Ausfertigungen der Schriftsätze

Verfasst: 14.05.2020, 13:59
von Vivanja
Habe auch noch eine Frage zu dem Thema: Muss dann in dem Schriftsatz noch drunter geschrieben werden "Beglaubigte und einfache Abschrift anbei"? Oder kann man sich das dann sparen?

Vielen Dank im Voraus für eure Infos.

Vivanja

Re: Ausfertigungen der Schriftsätze

Verfasst: 14.05.2020, 14:09
von Adora Belle
Wenn nichts beigefügt ist, dann schreibst Du auch nicht drauf, dass was beigefügt ist.

Re: Ausfertigungen der Schriftsätze

Verfasst: 14.05.2020, 18:33
von Feldhamster
Kanzlei17c hat geschrieben:
06.03.2020, 08:42

Uns wurde mitgeteilt, dass das einfach ausreicht. Entsprechende Ausfertigungen würde das Gericht fertigen.
Eigentlich soll es so sein, dass das Gericht die Eingänge per beA auch hierüber an die anderen Verfahrensbeteiligten weiterschickt und nur sein eigenes Aktenexemplar ausdruckt, wenn keine elektronische Akte geführt wird. Wenn das Gericht noch komplett mit Papier arbeitet, muss es selbst halt x mal drucken und an die Verfahrensbeteiligten verteilen...

Re: Ausfertigungen der Schriftsätze

Verfasst: 15.05.2020, 10:09
von sh161
Vivanja hat geschrieben:
14.05.2020, 13:59
"Beglaubigte und einfache Abschrift anbei"? Oder kann man sich das dann sparen?
Den Satz habe ich mir schon immer gespart - auch vor beA.

Re: Ausfertigungen der Schriftsätze

Verfasst: 02.06.2020, 16:16
von Matlock
Da der Beklagte meist noch keinen Prozessvertreter benannt hat, muss das Gericht wohl oft erst Papier zustellen.

Aber da jeder Ausdruck bei Gericht zwangsläufig mit der elektronischen Vorlage identisch ist, macht eine Beglaubigung von Abschriften (=Ausdrucken) durch den Anwalt keinen Sinn mehr. Einen Beglaubigungsvermerk kann sinnvoll ja nur das Gericht auf jedem Ausdruck anbringen, würde ich meinen.