BeA im Homeoffice, Mitarbeiterkarte, Ausland

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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#1

27.02.2020, 12:44

Hallo Ihr Lieben,

seit Jahren habe ich nicht mehr in meinem Beruf gearbeitet und arbeite jetzt mit einem RA im Homeoffice zusammen, der leider auch nicht sehr viel Erfahrung hat; also noch sehr jung ist (oh mein Gott: bin so viel älter als er ... :schock ). Nun bat er mich zu recherchieren, wie ich an BeA Mitarbeiterkarte komme.

Wie das alles abgewickelt werden muss;
ob man zusammen zu einem Notar gehen muss;
ob mir die Karte zu meinem Homeoffice (also nach Hause) geschickt werden kann;
oder muss es an den RA (Chef) gesendet werden;
kann man über die BeA die ZV einleiten bzw. GVZ beauftragen oder Pfüb beantragen mit Titel einscannen usw.
Berechtigung soll zum Lesen und zum Versenden von Schriftstücken sein
muss ich mich für die Einrichtung in Deutschland aufhalten (zwischendurch bin ich für ein paar Wochen im Ausland und arbeite dort am Laptop weiter)
Oder sind die Voraussetzungen zwecks Einrichtung beA Mitarbeiterkarte Aufenthalt Deutschland? Also IP Adresse Deutschland?

Könnt ihr mir helfen? :sad:

Viele Grüße
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paralegal6
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#2

27.02.2020, 13:30

Karte bestellen bei https://bea.bnotk.de/ ansonsten steht hier im Forum etliches
zum Notar musst Du nicht da Du eh nicht signieren darfst
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#3

27.02.2020, 14:39

Vielen Dank. Habe jetzt reichlich gelesen. Eine Frage bleibt: Oft habe ich gelesen, dass der RA es doch am Ende signieren muss. Da mein Chef sehr viel unterwegs ist, hätte er es gerne, wenn ich die Schreiben auch versende. Er sich diese z. B. per Mail anschaut und mir sein ok gibt zum Versenden. Er also nicht in ein gesondertes Programm gehen muss, um den SS dann abzusenden. Ist mir das möglich? Kann ein Mitarbeiter eine beA-Karte mit Berechtigung zur Signatur erhalten? Diesen Punkt habe ich noch nicht ganz verstanden.
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Adora Belle
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#4

27.02.2020, 14:47

Nein. Das geht nicht. Entweder der RA schickt selbst, mit seiner Karte, aus dem eigenen Postfach. Dann muss er nicht signieren. Oder der Mitarbeiter schickt aus dem Postfach des RA. Dann muss der RA vorher signiert haben und ins Postfach hochladen. Er kommt also auf keinen Fall umhin, sich mit dem beA zu beschäftigen und auch selbst damit zu arbeiten. Nur der Postfachinhaber zb kann Deinem Zugang innerhalb des Postfachs Rechte zuweisen.
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#5

27.02.2020, 18:08

Ganz lieben Dank für die Antwort. :-)
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