beA Zustellung von Anwalt zu Anwalt

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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trixie
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#1

25.02.2020, 13:20

Dieses Thema gab es zwar schon einmal, aber ganz schlau geworden bin ich daraus leider nicht.

Es soll ein Vergleich von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden. Bisher habe ich immer eine beglaubigte Fotokopie des Titels gemacht und diese dem gegnerischen Anwalt mit einem Schreiben und einem vorbereiteten EB zugestellt.

Die Zustellung müsste ja jetzt auch über beA möglich sein. Muss dann noch immer eine begl. F. gefertigt werden, die man dann für die Übersendung scannt?
Reicht es, ein EB anzufordern (wie bei normalen Schriftsätzen auch) oder muss immer noch immer ein EB vorbereitet werden, auf dem der Gegenanwalt seine Unterschrift mit Stempel draufsetzt, dieses einscannt und uns das dann per beA, Fax oder Post übermittelt ?
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Adora Belle
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#2

25.02.2020, 13:26

Ich wüsste nicht, warum eine beglaubigte Kopie gefertigt werden sollte, wenn man auch das Original hat zum Einscannen.

Und ja, das eEB muss reichen. Es ist dafür gemacht, das körperliche EB per Fax/Post zu ersetzen.
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Anahid
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#3

26.02.2020, 10:31

Ich fordere auch nur das eEB an; pass aber auf, dass das zuzustellende Schriftstück ordnungsgemäß betitelt ist bei der Übersendung per beA (also nicht nur Vergleich vorm...., sondern Vergleich des …….Gerichts ……… vom ……., Az.: ……..).
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Jule69
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#4

23.11.2021, 22:08

Habt Ihr hier schon weitere praktische Erfahrungen sammeln können? Hat das dann auch in der Vollstreckung geklappt, wenn der Vergleich per beA zugestellt wurde. Wie sieht Euer Text an die Gegenseite aus? Ich habe bisher geschrieben " in der oben bezeichneten Angelegenheit überreichen wir Ihnen anliegend vollstreckbare Ausfertigung des vor dem .... mit Beschluss vom ...geschlossenen Vergleichs Az. zum Zwecke der Zustellung.

Und ich füge einfach das bereits eingescannte Original als Datei bei, richtig?
Jule69
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#5

09.01.2022, 16:52

keiner weitere Erfahrungen gemacht hiermit?
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sh161
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#6

17.01.2022, 15:20

Jule69 hat geschrieben:
23.11.2021, 22:08
Habt Ihr hier schon weitere praktische Erfahrungen sammeln können? Hat das dann auch in der Vollstreckung geklappt, wenn der Vergleich per beA zugestellt wurde. Wie sieht Euer Text an die Gegenseite aus? Ich habe bisher geschrieben " in der oben bezeichneten Angelegenheit überreichen wir Ihnen anliegend vollstreckbare Ausfertigung des vor dem .... mit Beschluss vom ...geschlossenen Vergleichs Az. zum Zwecke der Zustellung.

Und ich füge einfach das bereits eingescannte Original als Datei bei, richtig?
... stelle ich Ihnen hiermit das Urteil (oder was auch immer) des ...gerichts xyz vom xx.xx.xxxx, Az. abc, welches mir in vollstreckbarer Ausfertigung vorliegt, von Anwalt zu Anwalt zu mit der Bitte, mir die Zustellung zu bestätigen.

Eingescannten Titel beigefügen und mit eEB an den Kollegen versenden.

ZV war bislang kein Problem.
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Jule69
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#7

23.02.2022, 19:20

DANKE :-)
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