Schriftsatz und Anlagen als kopierbares pdf-Dokument?!

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Frau Geheimrat
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#1

25.02.2020, 09:04

Hallo,

ich habe zu meiner Frage im Forum leider nichts gefunden.

Das BAG hat mir meine Bestellung abgewiesen, da ich den Schriftsatz erst auf den Briefkopf (der liegt uns nur in Papierform vor) ausgedruckt habe und dann als pdf-Dokument eingescannt und abgeschickt. Nun kann das Gericht aber nicht darin suchen und den Text auch nicht kopieren, das muss aber gem. § 130a Abs. 2 ZPO i.V.m. § 2 ERVV so sein, denn ansonsten werden die Anforderungen nicht erfüllt. :roll:

Nun meine Frage: Muss der Schriftsatz zwangsläufig mit Briefkopf ans Gericht geschickt werden? Der RA legitimiert sich doch mit seiner Karte. Es würde einen großen Aufwand und Mehrkosten bedeuten, wenn ich den Briefkopf jetzt als elektronische Datei nachordern müsste und ins RA-Micro einpflege.

Wenn ich ihn in Word als pdf-Dokument speichere, ist er kopierbar aber dafür ohne Briefkopf. Und wie ist das mit den Anlagen??? Die Anlagen sollen auch kopierbar sein, ich frage mich, wie ich das bewerkstelligen soll, wenn wir nur ein kopiertes Exemplar eines Arbeitsvertrages haben :kopfkratz
Habe ich da einen Denkfehler?

Wie handhabt Ihr das? Wie scannt Ihr die Anlagen und Schriftsätze ein, sodass sie kopierbar sind?

Ich hoffe, meine Frage ist halbwegs verständlich...

ratlose Grüße
Frau Geheimrat
Ninine
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#2

25.02.2020, 13:11

ohne Gewähr, dass ich den ITler richtig verstanden habe: Mir wurde gesagt, unser Kopierer, der auch als Scanner funktioniert, hat ein Extra-Programm, dass alle eingescannten Dokumente danach durchsuchbar sind. Somit würden die Voraussetzungen s. o. erfüllt. Vielleicht habt ihr einen ITler, der dir zu dem Thema weiterhelfen kann und ihr müsst euren Scanner entsprechend nachrüsten, um den neuen Erfordernissen zu genügen?? Dann wäre der Weg, ausdrucken auf Briefkopf und wieder einscannen erfolgreich. Fragen über Fragen ....

Im Übrigen denke ich nicht, dass der Briefkopf zwangsläufig identisch sein muss mit dem "analog" benutzten. Wenn Du ein Schreiben über XNotar beim Grundbuch oder HR einreichst, macht das Programm doch auch einen eigenen Briefkopf, sprich nur Absenderangaben, die nicht mit den sonst üblichen Briefkopf übereinstimmen. ...
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Frau Geheimrat
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#3

27.02.2020, 09:49

Ninine hat geschrieben:
25.02.2020, 13:11
ohne Gewähr, dass ich den ITler richtig verstanden habe: Mir wurde gesagt, unser Kopierer, der auch als Scanner funktioniert, hat ein Extra-Programm, dass alle eingescannten Dokumente danach durchsuchbar sind. Somit würden die Voraussetzungen s. o. erfüllt. Vielleicht habt ihr einen ITler, der dir zu dem Thema weiterhelfen kann und ihr müsst euren Scanner entsprechend nachrüsten, um den neuen Erfordernissen zu genügen?? Dann wäre der Weg, ausdrucken auf Briefkopf und wieder einscannen erfolgreich. Fragen über Fragen ....

Im Übrigen denke ich nicht, dass der Briefkopf zwangsläufig identisch sein muss mit dem "analog" benutzten. Wenn Du ein Schreiben über XNotar beim Grundbuch oder HR einreichst, macht das Programm doch auch einen eigenen Briefkopf, sprich nur Absenderangaben, die nicht mit den sonst üblichen Briefkopf übereinstimmen. ...
Die Information des BAG erreichte mich auch einfach 4 Wochen zu spät (mal abgesehen davon, dass ich auch sehr uninformiert darüber war und bin :oops:), haben am Dienstag einen "neuen" Kopierer bekommen, der das natürlich (!!!!) nicht kann.

Ich danke Dir für den Rat, habe jetzt einen Briefkopf fürs beA erstellt, war auch aufwendig aber kostenschonend, dann ist der Chef wenigstens ruhig gestellt. :roll:

Eine Software wurde jetzt auch bestellt, da für Anlagen ja die gleichen Voraussetzungen gelten und zumindest von den neueren Unterlagen verlangt werden kann, dass diese auch in durchsuchbarem pdf-Format vorliegen. Ham wa wieder was gelernt! :thx
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