Dokumentenbezeichnung in eEB "kryptisch"
Verfasst: 21.02.2020, 14:51
Hallo zusammen,
heute ist per beA eine Ladungsverfügung mit Schriftsatzfrist eingegangen. Wir sollen ein eEB abgeben, worin das Dokument wie folgt bezeichnet ist:
Ich mache sonst nicht die Post, deshalb kann ich nicht sagen, ob die eEBs immer so "kryptisch" bezeichnet sind.
Der Dateiname ist schon derselbe wie der der Ladungsverfügung, aber den könnte man jedem beliebigen Dokument geben. Es ist für mich nicht erkennbar, dass wir hier den Erhalt einer Ladung zu einem bestimmten bestätigen und das Dokumentendatum fehlt auch. Ich sträube mich etwas dagegen, so ein eEB abzugeben, denn ich bestätige damit lediglich den Erhalt eines Dokuments mit einem bestimmten Dateinamen, den man jedem anderen pdf-Dokument auch geben kann. Nur mal angenommen, in der Ladung wäre ein falscher Termin genannt. Das Gericht könnte theoretisch jederzeit das Dokument ändern, den Dateinamen belassen und sagen: Ihr habt doch den Erhalt des Dokuments bestätigt. Wird wohl so nicht laufen, aber wäre möglich. Auf einem Papier-EB würde ja auch etwas in der Art "Lagung zum Termin am ...." stehen und welches Datum das Dokument trägt.
Ist diese Form jetzt so üblich? Gebt ihr diese eEBs so ab oder wie geht ihr damit um?
Viele Grüße, Sanya
heute ist per beA eine Ladungsverfügung mit Schriftsatzfrist eingegangen. Wir sollen ein eEB abgeben, worin das Dokument wie folgt bezeichnet ist:
Ich mache sonst nicht die Post, deshalb kann ich nicht sagen, ob die eEBs immer so "kryptisch" bezeichnet sind.
Der Dateiname ist schon derselbe wie der der Ladungsverfügung, aber den könnte man jedem beliebigen Dokument geben. Es ist für mich nicht erkennbar, dass wir hier den Erhalt einer Ladung zu einem bestimmten bestätigen und das Dokumentendatum fehlt auch. Ich sträube mich etwas dagegen, so ein eEB abzugeben, denn ich bestätige damit lediglich den Erhalt eines Dokuments mit einem bestimmten Dateinamen, den man jedem anderen pdf-Dokument auch geben kann. Nur mal angenommen, in der Ladung wäre ein falscher Termin genannt. Das Gericht könnte theoretisch jederzeit das Dokument ändern, den Dateinamen belassen und sagen: Ihr habt doch den Erhalt des Dokuments bestätigt. Wird wohl so nicht laufen, aber wäre möglich. Auf einem Papier-EB würde ja auch etwas in der Art "Lagung zum Termin am ...." stehen und welches Datum das Dokument trägt.
Ist diese Form jetzt so üblich? Gebt ihr diese eEBs so ab oder wie geht ihr damit um?
Viele Grüße, Sanya