Dokumentenbezeichnung in eEB "kryptisch"

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Sanya
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#1

21.02.2020, 14:51

Hallo zusammen,

heute ist per beA eine Ladungsverfügung mit Schriftsatzfrist eingegangen. Wir sollen ein eEB abgeben, worin das Dokument wie folgt bezeichnet ist:
eEB.JPG
Ich mache sonst nicht die Post, deshalb kann ich nicht sagen, ob die eEBs immer so "kryptisch" bezeichnet sind.

Der Dateiname ist schon derselbe wie der der Ladungsverfügung, aber den könnte man jedem beliebigen Dokument geben. Es ist für mich nicht erkennbar, dass wir hier den Erhalt einer Ladung zu einem bestimmten bestätigen und das Dokumentendatum fehlt auch. Ich sträube mich etwas dagegen, so ein eEB abzugeben, denn ich bestätige damit lediglich den Erhalt eines Dokuments mit einem bestimmten Dateinamen, den man jedem anderen pdf-Dokument auch geben kann. Nur mal angenommen, in der Ladung wäre ein falscher Termin genannt. Das Gericht könnte theoretisch jederzeit das Dokument ändern, den Dateinamen belassen und sagen: Ihr habt doch den Erhalt des Dokuments bestätigt. Wird wohl so nicht laufen, aber wäre möglich. Auf einem Papier-EB würde ja auch etwas in der Art "Lagung zum Termin am ...." stehen und welches Datum das Dokument trägt.

Ist diese Form jetzt so üblich? Gebt ihr diese eEBs so ab oder wie geht ihr damit um?

Viele Grüße, Sanya
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paralegal6
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#2

23.02.2020, 00:37

Sanya hat geschrieben:
21.02.2020, 14:51

Der Dateiname ist schon derselbe wie der der Ladungsverfügung, aber den könnte man jedem beliebigen Dokument geben.
Ich hab das noch nicht so wirklich angeschaut bei mir, aber den Dokumentennamen kann man nicht ändern wenn man auf EB anfordern geht und warum sollte der Versender also das Gericht da was fälschen wollen? Das EB an sich ist ja kein Dokument welches man hochlädt
Ps. Ich ändere Namen beim Hochladen auch meist nicht, so das die nur aus Zahlen bestehen
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#3

26.02.2020, 10:36

Also in den EB´s die wir hier über beA erhalten, ist das zuzustellende Dokument ordentlich beziffert (z.B. EB von gestern "eine beglaubigte Abschrift des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 24.02.2020" …).

Ich würde da mal bei Gericht anrufen. Meiner Meinung können die mit einem EB mit dieser kryptischen Bezeichnung im Endeffekt auch nichts anfangen. Würde da aber mal nachfragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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