Hallo Zusammen,
die Frage ist wahrscheinlich doof, ich habe aber eine Denkblokade
ein Schriftsatz via beA an das Gericht: nur eine Datei? Oder auch "beglaubigte Abschrift" und "Abschrift" als Datei beifügen? Entsprechend auch die Anlagen, nur einmal, oder?
Sonst wird die Mail ja unnötig lang, andererseits weiß ich nicht, wie das Gericht es handhabt.
Ich danke euch im Voraus!
Schriftsätze an das Gericht
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- ksuscha
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Ich hoffe, dass Du nicht böse wirst, wenn ich in Deinem Thema schreibe und eine Frage stelle?
Folgendes:
Wir laden per beA zunächst
die Klage hoch als SS und danach als Anlagen die Vollmacht und den Widerspruchsbescheid und ggfs. Befunde.
Danach versenden wir die beA Nachricht. Meiner Meinung nach, haben wir nicht Einfluss darauf in welcher Reihenfolge die Dokumente versendet werden.
Unser Sozialgericht rief gestern an und beschwert sich, dass zunächst ein 51- seitiges Gutachten als Anlage, die Vollmacht, dann die Klage und dann der Widerspruchsbescheid eingegangen sei.
Gibt es eine Möglichkeit in beA die Reihenfolge der versendeten Dokumente zu bestimmen?
Bitte helft mir.
Danke
Folgendes:
Wir laden per beA zunächst
die Klage hoch als SS und danach als Anlagen die Vollmacht und den Widerspruchsbescheid und ggfs. Befunde.
Danach versenden wir die beA Nachricht. Meiner Meinung nach, haben wir nicht Einfluss darauf in welcher Reihenfolge die Dokumente versendet werden.
Unser Sozialgericht rief gestern an und beschwert sich, dass zunächst ein 51- seitiges Gutachten als Anlage, die Vollmacht, dann die Klage und dann der Widerspruchsbescheid eingegangen sei.
Gibt es eine Möglichkeit in beA die Reihenfolge der versendeten Dokumente zu bestimmen?
Bitte helft mir.
Danke
- Soenny
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Wie versendet ihr denn? Über den beA - Postausgang bei RA-Micro oder direkt über das Board?
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Guten Morgen Zusammen
Ksuscha, bin natürlich nicht böse
Noch eine Frage bezüglich Empfangsbestätigung/Empfangsnachweis, reicht es einfach, wenn als Status "vollständig übermittelt" steht?
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- Adora Belle
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Wenn Ihr direkt über den Browser sendet, könnt - und solltet - Ihr Eure Dateien bei der Namensgebung durchnummerieren. Glaub dazu gab es auch mal einen Newsletter.
- Adora Belle
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Und warum nicht über RAM? Über die E-Akte ganz einfach und wenn die Dateien immer richtig benannt werden, auch kein Problem, zumindest hat sich hier noch niemand beschwert und wir versenden mittlerweile alles ans Gericht per beA.
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