Frage zum eEB
Verfasst: 22.01.2020, 11:00
Hallo.
Ich konnte leider keine konkrete Antwort auf meine Frage finden.
Und zwar geht es um das elektronische Empfangsbekenntnis im beA. Als wir unsere Mitarbeiterkarte bekommen haben, konnten ja Rechte vergeben werden. Wir haben einen Großteil der Rechte für die Mitarbeiter freigeschaltet, u.a. auch "EBs versenden". Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass wir sämtliche Rechte, die mit EBs zu tun haben, angeklickt haben.
Als dann eine beA-Nachricht mit eEB kam habe ich beim EB auf "Abgabe erstellen" geklickt nur um dann festzustellen, dass das Senden ausgegraut ist.
Ich musste dann meinen Chef holen, damit wir das eEB über seine Karte schicken (Wir haben nur einen Kartenleser bislang).
Ich hab ein wenig recherchiert und es klang danach, dass das EB nur von einer Anwaltskarte aus übersandt werden kann, nicht von einer Mitarbeiterkarte.
Ich frage mich dann nur... wieso konnte ich dann überhaupt der Mitarbeiterkarte das Recht "EB versenden" geben wenn diese dafür gar nicht zugelassen sind? Muss ich für jedes EB also meinen Anwalt holen, damit er es verschickt?
Ich sollte ihn wohl doch mal überreden, einen zweiten Kartenleser für seinen PC anzuschaffen...
Ich konnte leider keine konkrete Antwort auf meine Frage finden.
Und zwar geht es um das elektronische Empfangsbekenntnis im beA. Als wir unsere Mitarbeiterkarte bekommen haben, konnten ja Rechte vergeben werden. Wir haben einen Großteil der Rechte für die Mitarbeiter freigeschaltet, u.a. auch "EBs versenden". Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass wir sämtliche Rechte, die mit EBs zu tun haben, angeklickt haben.
Als dann eine beA-Nachricht mit eEB kam habe ich beim EB auf "Abgabe erstellen" geklickt nur um dann festzustellen, dass das Senden ausgegraut ist.
Ich musste dann meinen Chef holen, damit wir das eEB über seine Karte schicken (Wir haben nur einen Kartenleser bislang).
Ich hab ein wenig recherchiert und es klang danach, dass das EB nur von einer Anwaltskarte aus übersandt werden kann, nicht von einer Mitarbeiterkarte.
Ich frage mich dann nur... wieso konnte ich dann überhaupt der Mitarbeiterkarte das Recht "EB versenden" geben wenn diese dafür gar nicht zugelassen sind? Muss ich für jedes EB also meinen Anwalt holen, damit er es verschickt?
Ich sollte ihn wohl doch mal überreden, einen zweiten Kartenleser für seinen PC anzuschaffen...