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Aktive Nutzungspflicht des beA in Schleswig-Holstein in der Arbeitsgerichtsbarkeit schon zum 01.01.2020

Verfasst: 28.11.2019, 13:14
von crekop
Schleswig-Holstein macht von der Opt-In Gebrauch und wird bereits zum 1. Januar 2020 in der Arbeitsgerichtsbarkeit vorzeitig eine Pflicht zur aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Kraft setzen.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/L ... chen.html