Was tun nach Drittschuldnererklärung?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Amy_23
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#1

26.11.2019, 08:31

Hallo zusammen,
Nun habe ich von dem DS folgende Drittschuldnererklärung erhalten:
'Die gepfän. Konten weisen ein Guthaben von insgesamt (viel weniger als unsere Forderung) aus. Vorr. Rechte Dritter sind nicht bekannt. Das gepfän. Sparkonto haben wir gesperrt.Zum gegenwärt. Zeitpunkt wird für den Kunden bei der Bank kein Pfändungsschutzkonto geführt.
Müssen wir nun weiteres veranlassen oder erfolgt dies automatisch?
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sh161
Kennt alle Akten auswendig
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#2

26.11.2019, 08:37

Amy_23 hat geschrieben:
26.11.2019, 08:31
Müssen wir nun weiteres veranlassen oder erfolgt dies automatisch?
Das erfolgt automatisch. Die Bank wird abwarten, ob ihr Kunde/euer Schuldner noch nachträglich das Konto als P-Konto einrichtet (ich weiß gerade die Frist nicht). Wenn das nicht geschieht erfolgt die Auszahlung (bzw. wenn ein P-Konto eingerichtet wird, erfolgt ggf. eine verringerte Auszahlung).
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Sputnik85
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#3

26.11.2019, 08:40

Hallo,

bitte mal den Thread ins richtige Forum verschieben.. wüsste nicht, was das beim beA zu suchen hat.

Danke!


Zu deiner Frage: Normalerweise zahlt DS entsprechend "automatisch" aus, wenn Geld da ist.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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Amy_23
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#4

26.11.2019, 09:06

Sputnik85 hat geschrieben:
26.11.2019, 08:40
Hallo,

bitte mal den Thread ins richtige Forum verschieben.. wüsste nicht, was das beim beA zu suchen hat.

Danke!


Zu deiner Frage: Normalerweise zahlt DS entsprechend "automatisch" aus, wenn Geld da ist.
OMG wie hab ich denn das geschafft ... sorry! Kann ich den Thread selbst verschieben? Wie geht das? :patsch
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