Elektronische Unterschrift Pflicht?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
MrsLittletall
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#1

21.11.2019, 09:12

Ich hab mal ein bisschen hier recherchiert, aber zu meiner Frage jetzt nichts konkretes gefunden.

Meine Kanzlei ist ein Winzding, ein Anwalt, eine Azubi und drei Teilzeitkräfte, von der ich eine bin. Daher hat mein Chef auch nur eine Karte fürs beA beantragt und mir diese mit PIN übergeben. Ich habe sie erstmal nur zum Abrufen der Nachrichten benutzt, aber da ja bald 2020 ist, sollen die Nachrichten jetzt auch von unserer Seite übersandt werden.

Ich habe das jetzt erstmal so geregelt, dass der Schriftsatz ausgedruckt und vom Anwalt unterschrieben wird, dann scanne ich das Ganze ein und übersende es ohne Signatur über beA.

Nun hat mich interessiert, ob wir die elektronische Signatur nutzen können und uns somit das Ausdrucken und eigenhändige Unterschreiben sparen können oder evtl. sogar müssen. Die Karte ist nicht freigeschaltet für die elektronische Signatur. Ich hab dann etwas gesucht und rausgefunden, dass man sie dafür freischalten lassen kann, aber dann ist auch nur der Anwalt in der Lage, mit einer persönlichen PIN, das Dokument zu unterschreiben. Das heißt, ich müsste meinen Chef so oder so holen für die Signatur, ob es jetzt ausgedruckt ist oder digital.

Da wir die Schriftsätze eh alle nochmal für unsere Akten ausdrucken (wir digitalisieren sie erst, sobald die Fälle abgeschlossen sind), kann ich weiterhin die eigenhändige Unterschrift meines Chefs verwenden, einscannen und es so verschicken? Oder sind wir irgendwann dazu verpflichtet, die elektronische Unterschrift zu verwenden?

Und eine letzte Frage noch, da ich dazu leider nichts gefunden habe. Wie ist das denn mit beglaubigten und einfachen Abschriften? Ich hab sie jetzt mal vorsichtshalber mit eingescannt, da keine elektronische Signatur, aber sind diese notwendig über beA?

Naja, vielen Dank jedenfalls. Ich möchte nur versuchen, die Regeln des beA richtig zu verstehen, nicht dass wir uns versehentlich strafbar machen oder Fristen nicht eingehalten worden sind oder so (habe deswegen erstmal eher wenig relevante Schrifsätze über beA verschickt).
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#2

21.11.2019, 09:17

MrsLittletall hat geschrieben:
21.11.2019, 09:12


Daher hat mein Chef auch nur eine Karte fürs beA beantragt und mir diese mit PIN übergeben.
:patsch Nicht Dein Ernst?

Ich empfehle Dir und Deinem Chef dringend den Besuch eines qualifizierten Seminars. Das ganze beA-Thema ist - gerade aus haftungs- und berufsrechtlichen Gründen - so wichtig und vielfältig, dass man sich seine Informationen nicht einzeln aus Internetforen ziehen sollte.
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#3

21.11.2019, 09:19

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#4

21.11.2019, 09:19

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
21.11.2019, 09:17

:patsch Nicht Dein Ernst?

Ich empfehle Dir und Deinem Chef dringend den Besuch eines qualifizierten Seminars. Das ganze beA-Thema ist - gerade aus haftungs- und berufsrechtlichen Gründen - so wichtig und vielfältig, dass man sich seine Informationen nicht einzeln aus Internetforen ziehen sollte.

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#5

21.11.2019, 09:43

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#6

21.11.2019, 10:02

Also, verstehe ich das jetzt richtig, dass ich die Karte gar nicht benutzen darf? Nichtmal fürs Abrufen von Nachrichten? Ich bin nicht die einzige, die mit der Karte die Nachrichten abruft, die Nachmittagskraft macht das auch. Wir sollen nämlich mehrmals am Tag nach Nachrichten schauen.

Wie gesagt, unterschreiben tun wir nichts. Ich hab die Schriftsätze ausgedruckt und von meinem Chef unterschreiben lassen und erst mit seinem ok hab ich sie dann über das beA verschickt.

Ich hatte mich auch etwas gewundert, dass es nur die eine Karte gibt, in der alten Kanzlei hatten wir alle eine Mitarbeiterkarte, dort haben wir aber auch nur abgerufen (das war noch 2018, ich hatte im Januar 2019 gekündigt).

Es hört sich jedenfalls danach an, dass die Mitarbeiterkarten ABSOLUTE Pflicht sind.

Mein Chef hat wohl so ein Seminar besucht, das war aber, bevor ich da gewesen bin. Ich hab davon noch ein Dokument zum Nachschlagen von Informationen. Dort wurden auch die Mitarbeiterkarten sowie die Rechte und Pflichten erwähnt. Ich hab allerdings erst jetzt herausgefunden, dass mein Chef tatsächlich nur diese eine Karte hat. Soll jetzt mein Chef alles im beA machen bis wir Mitarbeiterkarten beantragt haben?

Ich möchte einfach nur wissen, was Pflicht ist.

Ich fühle mich gerade ganz schön blöd. Anscheinend habe ich über nichts eine Ahnung... und meine Sorge, ob Sachen rechtens sind oder nicht, wird damit beantwortet, dass ich es wissen müsste.

Tue ich aber nicht. Niemand hat mich je zu so einem Seminar geschickt und meine alte Arbeit hab ich verlassen, bevor sie es tun konnte. Ich möchte einfach nur wissen, ob wir Mitarbeiterkarten brauchen, diese also eine Pflicht sind. Wenn ja, dann werde ich das sofort meinem Chef mitteilen, damit wir sie beantragen können.
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#7

21.11.2019, 10:11

Naja aber "mal eben" ist beA auch nicht erklärt. Lass dich zu einem Seminar schicken und lies dir unseren beA-Thread durch. Das wird dir auch schon vieles beantworten.
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#8

21.11.2019, 10:13

Die Karte ist für den Anwalt, und nur für den Anwalt. Die Signatur, die nachgeladen werden kann, ersetzt die Unterschrift. Ohne Signatur kann der Anwalt aber auch versenden, und zwar er selbst aus seinem eigenen Postfach. In dem Fall ersetzt der "sichere Übermittlungsweg" beA die Unterschrift.

Die Mitarbeiter benötigen eine eigene Karte oder ein elektronisches Zertifikat, um aufs beA zugreifen zu können. Der Anwalt/Postfachinhaber kann ihnen Rechte einräumen, so dass sie selbst zb Nachrichten abrufen und versenden können. Nachrichten, die nicht der Anwalt selbst, sondern der Mitarbeiter versendet, müssen vom Anwalt signiert werden.

Eure wichtigsten Schritte sind:
1. Signatur bestellen und auf die Karte nachladen
2. Mitarbeiterkarte(n) oder Zertifikat(e) bestellen
3. Seminartermin klarmachen
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#9

21.11.2019, 10:21

Ich hab das Ganze jetzt meinem Chef erklärt, der darüber etwas perplex war. Wir werden nun die Mitarbeiterkarten bestellen.

Vielen Dank für die Antworten.
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#10

21.11.2019, 10:22

MrsLittletall hat geschrieben:
21.11.2019, 10:02
Also, verstehe ich das jetzt richtig, dass ich die Karte gar nicht benutzen darf? Nichtmal fürs Abrufen von Nachrichten? Ich bin nicht die einzige, die mit der Karte die Nachrichten abruft, die Nachmittagskraft macht das auch. Wir sollen nämlich mehrmals am Tag nach Nachrichten schauen.
:panik Es wird ja immer schlimmer.

Dass man eine PIN zu einer Karte nicht weitergibt, setze ich eigentlich als gesunden Menschenverstand voraus. Oder hat Euer Chef Euch auch den PIN seiner Kreditkarte gegeben?

Du kannst ja hier nicht ernsthaft erwarten, dass wir Dir "mal kurz" erklären, was rechtens ist und was nicht. Die dafür maßgeblichen Informationen sind tagesfüllend. Natürlich kann man hier im Forum vereinzelte Fragen/Unklarheiten beseitigen. Das setzt allerdings voraus, dass der Fragende sich zumindest schon einigermaßen intensiv mit der Materie befasst hat. Nur mal so, damit Dir die Dimension des Themas bewusst wird. Das Script einer vernünftigen beA-Schulung umfasst mehr als 300 Seiten!

Und nein, Mitarbeiterkarten sind keine Pflicht. Wenn nur der Anwalt eine Karte hat, kann halt nur der Anwalt was in/mit seinem beA machen.
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