Eingangsbestätigung vs. Übermittlungsprotokoll

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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suzette
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#1

22.10.2019, 13:33

Ich habe eine Frage zum Newsletter Ausgabe 31/2019 vom 17.10.2019.

Auf Seite 3 heißt es zur Eingangsbestätigung:

"Wechseln Sie in den Ordner „Gesendet“ (1) und machen Sie einen Doppelklick auf die versandte Nachricht (2), um diese zu öffnen. Scrollen Sie in der geöffneten Nachricht nach unten, bis Sie unterhalb der Dateianhänge die Eingangsbestätigung der Justiz mit dem Meldetext („request executed“), dem Eingangsdatum und dem Übermittlungsstatus („erfolgreich“) finden (3)."

Auf Seite 2 heißt es zum Übermittlungsprotokoll:

"Obacht: Anders als bei der Eingangsbestätigung ergibt sich aus dem
Übermittlungsprotokoll aber nicht, ob die Nachricht vollständig auf dem Justizserver gespeichert worden ist, was als Nachweis des ordnungsgemäßen Eingangs erforderlich wäre. Ein ausreichender Zugangsnachweis mag sich allenfalls bei Nachrichten an einen anderen beA-Empfänger ergeben (hierzu gibt es aber noch keine klärende Rechtsprechung)."

Wenn ich mir nun eine Export-Datei 12345678_export.html ansehe, finde ich darin vermerkt:

... Meldungstext ... Status
... Request executed, dialog closed ... kein Fehler

Der Meldungstext "Request executed, dialog closed" ist gleich.

Aber "Übermittlungsstatus: erfolgreich“ und "Status: kein Fehler" sollen nicht die gleiche Bedeutung haben?

Das verstehe ich nicht. :ka
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