RA in beA unter anderer Adresse

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Ciara
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#1

22.10.2019, 09:56

Ihr Lieben,

meine Chefin wollte gestern einen Schriftsatz, den sie vorher an das Gericht per beA geschickt hatte, auch per beA an den gegnerischen RA schicken. Dort ist dieser allerdings nur unter einer anderen Anschrift, als im Briefkopf angegeben, zu finden. Wir wissen aber auch, dass dieser schon länger in der jetzigen Kanzlei ist (wir haben öfter mit denen zu tun, aber in der Regel mit den anderen RAen). Jetzt hat sie sich nicht getraut, dass per beA zu verschicken.

Dies dürfte aber doch nicht hinderlich sein, oder? Es gibt ihn auch nur 1x, der Name ist nicht alltäglich.
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SiBa
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#2

22.10.2019, 11:31

Ich würde dort anrufen und mir versichern lassen, dass der Herr immer noch bei dieser Kanzlei ist und das mit der anderen Anschrift so seine Richtigkeit hat. Vll bekommst du eine Auskunft warum, da eine andere Andresse steht. Aber wenn was schief läuft bei der Zustellung, ärgerst du dich sonst...
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Ciara
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#3

22.10.2019, 11:34

SiBa hat geschrieben:
22.10.2019, 11:31
Ich würde dort anrufen und mir versichern lassen, dass der Herr immer noch bei dieser Kanzlei ist und das mit der anderen Anschrift so seine Richtigkeit hat. Vll bekommst du eine Auskunft warum, da eine andere Andresse steht. Aber wenn was schief läuft bei der Zustellung, ärgerst du dich sonst...
Der Herr ist da in der jetzigen Kanzlei. Ich habe jetzt herausgefunden, dass die in beA hinterlegte Adresse eine alte Adresse ist, als er noch Einzelanwalt war. Er ist schon länger in der jetzigen Kanzlei. Wird das von der BRAK nicht automatisch geändert?
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SiBa
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#4

22.10.2019, 11:48

Hm das kann ich dir leider nicht sagen... Bestimmt nur, wenn er das beantragt. Wenn er da keine Meldung macht, werden die das vll gar nicht auf dem Schirm haben... :nachdenk
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skugga
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#5

22.10.2019, 12:06

SiBa hat geschrieben:
22.10.2019, 11:48
Hm das kann ich dir leider nicht sagen... Bestimmt nur, wenn er das beantragt. Wenn er da keine Meldung macht, werden die das vll gar nicht auf dem Schirm haben... :nachdenk
Würde mich wundern, wenn die das nicht auf dem Schirm haben - gegenüber der zuständigen Kammer muss er es ja mitteilen, und wenn das so läuft wie bei Vertreterbestellungen, dann landet das ratzfatz auch in beA.
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#6

22.10.2019, 14:57

Ciara hat geschrieben:
22.10.2019, 11:34
SiBa hat geschrieben:
22.10.2019, 11:31
Ich würde dort anrufen und mir versichern lassen, dass der Herr immer noch bei dieser Kanzlei ist und das mit der anderen Anschrift so seine Richtigkeit hat. Vll bekommst du eine Auskunft warum, da eine andere Andresse steht. Aber wenn was schief läuft bei der Zustellung, ärgerst du dich sonst...
Der Herr ist da in der jetzigen Kanzlei. Ich habe jetzt herausgefunden, dass die in beA hinterlegte Adresse eine alte Adresse ist, als er noch Einzelanwalt war. Er ist schon länger in der jetzigen Kanzlei. Wird das von der BRAK nicht automatisch geändert?
Nein, man muss die Anschriftenänderung der Kammer mitteilen.
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Ciara
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#7

22.10.2019, 15:04

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
22.10.2019, 14:57
Ciara hat geschrieben:
22.10.2019, 11:34
SiBa hat geschrieben:
22.10.2019, 11:31
Ich würde dort anrufen und mir versichern lassen, dass der Herr immer noch bei dieser Kanzlei ist und das mit der anderen Anschrift so seine Richtigkeit hat. Vll bekommst du eine Auskunft warum, da eine andere Andresse steht. Aber wenn was schief läuft bei der Zustellung, ärgerst du dich sonst...
Der Herr ist da in der jetzigen Kanzlei. Ich habe jetzt herausgefunden, dass die in beA hinterlegte Adresse eine alte Adresse ist, als er noch Einzelanwalt war. Er ist schon länger in der jetzigen Kanzlei. Wird das von der BRAK nicht automatisch geändert?
Nein, man muss die Anschriftenänderung der Kammer mitteilen.
Ja, das hatte ich schon vorausgesetzt ;-) Aber wenn das mitgeteilt wurde, sollte es dann doch auch in beA automatisch geändert sein/werden, oder nicht!?
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#8

22.10.2019, 15:28

Ciara hat geschrieben:
22.10.2019, 15:04
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
22.10.2019, 14:57
Ciara hat geschrieben:
22.10.2019, 11:34
SiBa hat geschrieben:
22.10.2019, 11:31
Ich würde dort anrufen und mir versichern lassen, dass der Herr immer noch bei dieser Kanzlei ist und das mit der anderen Anschrift so seine Richtigkeit hat. Vll bekommst du eine Auskunft warum, da eine andere Andresse steht. Aber wenn was schief läuft bei der Zustellung, ärgerst du dich sonst...
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Nein, man muss die Anschriftenänderung der Kammer mitteilen.
Ja, das hatte ich schon vorausgesetzt ;-) Aber wenn das mitgeteilt wurde, sollte es dann doch auch in beA automatisch geändert sein/werden, oder nicht!?
Siehe #5 - eigentlich war ich davon auch ausgegangen.
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#9

22.10.2019, 15:32

Das ist auch so. Mein letzter Umzug war sofort im beA ersichtlich, nachdem meine Meldung bei der Kammer eingegangen war.
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#10

22.10.2019, 15:37

Laut Website ist er seit Anfang 2018 in der jetzigen Kanzlei. Das sollte er wohl längst mal gemeldet haben. Chefin sieht in morgen beim Termin, dann wird sie ihn nochmal drauf ansprechen. Sie traut sich sonst nichts per beA an ihn zu schicken.
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