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Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Verfasst: 19.10.2019, 11:14
von cancer84
Hallo,

bei uns tauchte die Frage auf, ob wir bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt eines gerichtlichen Vergleiches auch die Anlage, also den Vergleich, mitsignieren sollten. Es wurde ja bisher eine "beglaubigte Abschrift" des gerichtlichen Vergleichs zugestellt, also mit Stempel "beglaubigte Abschrift" und "beglaubigt, Rechtsanwalt" mit Unterschrift. Wenn wir jetzt einen Vergleich einfach als Anlage mitschicken, dürfte dieses ja irgendwie nicht ausreichen.

Hat da schon jemand Erfahrungen oder weitere Informationen?

Viele Grüße
Karina

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Verfasst: 20.10.2019, 18:41
von Adora Belle
Wenn der RA aus dem eigenen Postfach schickt, muss nicht signiert werden.

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Verfasst: 20.10.2019, 21:21
von cancer84
Die Fragestellung bezieht sich eher auf die Anlage (z.B. beglaubigte Abschrift des Vergleichs).

Re: Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Verfasst: 21.10.2019, 08:54
von sh161
Adora Belle hat geschrieben:
20.10.2019, 18:41
Wenn der RA aus dem eigenen Postfach schickt, muss nicht signiert werden.
Und wenn er nicht selbst versendet?