Zustellung von Anwalt zu Anwalt

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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cancer84
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#1

19.10.2019, 11:14

Hallo,

bei uns tauchte die Frage auf, ob wir bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt eines gerichtlichen Vergleiches auch die Anlage, also den Vergleich, mitsignieren sollten. Es wurde ja bisher eine "beglaubigte Abschrift" des gerichtlichen Vergleichs zugestellt, also mit Stempel "beglaubigte Abschrift" und "beglaubigt, Rechtsanwalt" mit Unterschrift. Wenn wir jetzt einen Vergleich einfach als Anlage mitschicken, dürfte dieses ja irgendwie nicht ausreichen.

Hat da schon jemand Erfahrungen oder weitere Informationen?

Viele Grüße
Karina
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Adora Belle
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#2

20.10.2019, 18:41

Wenn der RA aus dem eigenen Postfach schickt, muss nicht signiert werden.
cancer84
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#3

20.10.2019, 21:21

Die Fragestellung bezieht sich eher auf die Anlage (z.B. beglaubigte Abschrift des Vergleichs).
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#4

21.10.2019, 08:54

Adora Belle hat geschrieben:
20.10.2019, 18:41
Wenn der RA aus dem eigenen Postfach schickt, muss nicht signiert werden.
Und wenn er nicht selbst versendet?
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