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Welche Gerichte sind empfangsbereit?

Verfasst: 11.10.2019, 09:22
von Sanya
Hallo zusammen,

wie prüft ihr, ob ein Gericht überhaupt empfangsbereit ist?

Wie ich gehört habe gibt es Ausnahmen für bestimmte Gerichte (Strafgerichtsbarkeit?). Gibt es bei den übrigen Gerichten (z.B. Arbeitsgerichten) auch einzelne Ausnahmen? Kann man davon ausgehen, dass das Gericht empfangsbereit ist, wenn ich es im Adressverzeichnis bei beA finde oder gibt es Gerichte, die zwar im Adressverzeichnis hinterlegt sind aber bei denen Einreichungen per beA nicht rechtswirksam sind? Gibt es irgendwo im Netz eine verbindliche Aufstellung über die Gerichte, die Nachrichten über beA empfangen?

Fragen über Fragen....

:thx schonmal für eure Antworten!

Sanya

Re: Welche Gerichte sind empfangsbereit?

Verfasst: 11.10.2019, 09:48
von Pitt
Es gibt diese Seite, wobei ich im Zweifelsfall immer vorab telefonisch beim Gericht nachfragen würde, denn es gibt auch innerhalb der Gerichte einzelne Abteilungen, die bereits empfangs-/versandbereit sind und andere Abteilungen, die es nicht sind:
https://egvp.justiz.de/gerichte/index.php

Dass das Gericht im Adressverzeichnis auftaucht bedeutet grundsätzlich nicht, dass es auch schon empfangsbereit ist. Außerdem haben einige Gerichte, die eigentlich empfangsbereit sind auch immer wieder Probleme mit dem beA (wen wundert's).

Re: Welche Gerichte sind empfangsbereit?

Verfasst: 11.10.2019, 10:04
von Sanya
Hallo Pitt!

Danke Dir! Auf die Liste war ich auch schon gestoßen aber wegen dem Begriff EGVP nicht sicher, ob diese für beA gilt. Heißt das, Du schaust vor Erstellung einer Nachricht immer auf die Liste und rufst im Zweifelsfall bei Gericht an?

Mich würde tatsächlich interessieren, wie das andere Kollegen und Kolleginnen in der Praxis handhaben.

Sanya

Re: Welche Gerichte sind empfangsbereit?

Verfasst: 11.10.2019, 10:09
von Ciara
Ich suche mir hier das Gericht raus und schaue nach:

https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

Re: Welche Gerichte sind empfangsbereit?

Verfasst: 11.10.2019, 10:10
von Anahid
Wir versenden grundsätzlich an alle Gerichte per beA. In RA-Micro ist auch angegeben, wenn die Gerichte z.B. in Strafsachen (die wir hier aber eh so gut wie gar nicht haben) keine beA-Übermittlung wollen und da schau ich für solche Sonderfälle nach.