Transfervermerke und Übertragungsnachweise

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Kaffee-Angie
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#1

01.10.2019, 12:19

Hallo alle zusammen,

wie handhabt ihr das mit den ganzen Transververmerken und Übertragungsnachweisen des Gerichts?

Meine Kollegin (ich habe kein Zugriff auf beA) durckt mir den ganzen Rotz immer aus, was ich persönlich nicht machen würde. Es tut ja nichts zur Sache und der Anwalt schaut sich das auch nicht an. Es macht meiner Meinung nach einfach nur die Handakte dicker und ist aus meiner Sicht eine abolute Papierverschwendung.

In der E-Akte (wir nutzen RA-Micro) ist das ganze Zeug dann auch noch gespeichert, was dann natürlich zu einer absoluten Unübersichtlichkeit führt. Ich - die gerne mit den Dokument-Metdaten zur besseren Übersichtlichkeit arbeitet - werde da wahnsinnig.

Weiß jemand von euch, ob man diese Transfervermerke, Übertragungsnachweise und Infos, dass das Dokument nicht ins PDF-Format übertragen werden konnte, aus der E-Akte löschen darf? Nicht, dass ich das einfach mache und hinterher heißt es, dass das wichtig gewesen wäre.


Liebe Grüße aus Mannheim
Angie
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188F
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#2

01.10.2019, 12:55

Gute Frage, würde mich auch mal interessieren....

In der elektronischen Akte würde ich diese Transfervermerke und Übertragungsnachweise alle drin lassen, man weiß ja nie; allerdings drucken wir die ganzen Nebenschauplätze der beA-Nachrichten hier nicht aus.

Wir drucken die eigentlichen Schriftstücke aus und auch Transfervermerk, da dieser meines Erachtens eine Art Unterschrift darstellt und das ist schon interessant. Entweder ergibt sich daraus, dass eine Signatur an dem Schriftsatz angebracht ist oder dieser aus einem Anwaltspostfach heraus versandt wurde (sicherer Übermittlungsweg). Außerdem ergeben sich daraus alle mit der Nachricht versandten Dokumente, man kann also erkennen, ob Anlagen dabei waren. Alles andere wie die beA-Kopfnachricht, Versandprotokolle, Prüfprotokolle, Visitenkarten usw. lassen wir lediglich elektronisch gespeichert.

In der Papierakte würden diese Sachen jedenfalls stören und den Schriftverkehr unübersichtlich machen.
cancer84
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#3

22.10.2019, 11:48

Hallo,
mal eine etwas blöde Frage vielleich? Wo findet Ihr den "Transfervermerk"? Von den Gerichten bekommen wir die auch mitgeschickt, wenn sie uns beA-Nachrichten der anderen Anwälte ausgedruckt per Post schicken :patsch

Aber wenn wir Nachrichten per beA bekommen, haben wir immer nur einen 4-seitigen Prüfbericht dabei. Und auch wenn wir Nachrichten verschicken. Den wollen wir auch nicht ausdrucken. Wir drucken bei versandten beA-Nachrichten die erste Seite des Prüfprotokolls aus, damit die Anwälte in der Papierakte sehen, dass es verschickt wurde, quasi statt Sendebericht.

Viele Grüße
Karina
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SiBa
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#4

22.10.2019, 11:55

Der Transfervermerk ist glaube nur so ein Ding, was das Gericht mit deren Software abruft.. Meine ich... Aber wir haben auch nur den Prüfbericht mit Signaturprüfung und der kommt lediglich so in die E-Akte... Ich schiebe den immer unter das Dokument, zu welchem er gehört... Auch Sendeberichte speichere ich so.
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#5

22.10.2019, 12:33

Alles klar. Danke für die schnelle Antwort.
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sunny84
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#6

22.10.2019, 12:45

Der Transfervermerk ersetzt den Eingangsstempel. Er ist also zumindest für uns bei Gericht schon wichtig (Stichwort: Einhaltung von Fristen) und wird deshalb auch an die Gegenseite mit übersandt, damit also der gegn. RA weiß, wann der Schriftsatz bei Gericht eingegangen ist.
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#7

22.10.2019, 13:30

Nochmal zurück Ausgangsfrage.

Ich habe mich damit noch nicht näher beschäftigt, aber kann man in der E-Akte nicht auch Unterordner anlegen? Dann müsste man doch direkt einen Unterordner "Transfervermerke und Übertragungsnachweise" erstellen können und diese dann dort immer reinschieben und die Hauptakte bleibt schön übersichtlich.
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SiBa
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#8

22.10.2019, 13:45

Ja klar... Rechtsklick auf die Aktenbezeichnung wenn du in der E-Akte bist und dann "Unterordner anlegen" wählen
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#9

03.06.2020, 21:49

suzette hat geschrieben:
22.10.2019, 13:30
Nochmal zurück Ausgangsfrage.

Ich habe mich damit noch nicht näher beschäftigt, aber kann man in der E-Akte nicht auch Unterordner anlegen? Dann müsste man doch direkt einen Unterordner "Transfervermerke und Übertragungsnachweise" erstellen können und diese dann dort immer reinschieben und die Hauptakte bleibt schön übersichtlich.
Ich greife die Idee nochmals auf, da unsere E-Akten auch langsam unübersichtlich werden.

Wie handhabt ihr die Verarbeitung im Posteingang von RA-Micro?
Wir bekommen die beA-Nachricht manuell abgerufen in den zentralen Importordner (fragt bitte nicht, warum RA-M. nicht mit beA spricht - langes, leidiges Thema) und haben dann eine Hauptdatei mit Anlagen (den eigentlichen Schreiben) und die Protokolle. Drucken tun wir die Schreiben und den Transfervermerk, der Rest wird nur abgespeichert.

Da es die E-Akte jedoch unübersichtlich macht, überlegen wir nun auch, ob wir die Protokolle extra in einem Unterordner der E-Akte speichern sollen oder die Zip-Datei von beA gesondert auf dem Server speichern sollen und nur die pdf-Dateien in die E-Akte packen sollen. Beide Ideen sind mit Aufwand verbunden, aber welche ist das kleinere Übel?
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#10

09.06.2020, 09:36

Ich nehme das hier nochmal auf. Meine Frage geht aber in eine andere Richtung:

Ich arbeite mit Advolux, Chef versendet die Schriftsätze aus dem Programm und erhält dann ein Versandprotokoll, in dem drinsteht, dass das Schriftstück per beA zugestellt wurde. Ein Versandprotokoll für den Ausgang habe ich aber nicht in Advolux, im beA-Client finde ich es nicht. Wo bekomme ich es her? Ich kenne diese Protokolle nur, weil das Gericht sie mit den gegnerischen Schrifsätzen immer mitschickt.

Bei einem Wiedereinsetzungsantrag soll dieser Versandvermerk von Advolux nicht ausreichen. Es gäbe hierzu wohl Rechtsprechung (habe ich aber noch nicht geprüft). Man brauche dieses Versandprotokoll. Bisher ist es bei mir nicht akut, aber wenn dem tatsächlich so ist, muss ich hier meine Routinen anpassen.
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