beglaubigte Abschriften als Anlage?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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wissensdurst
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#1

19.09.2019, 08:03

Ich habe mich gefragt, wie ich eine Berufungsschrift per beA versende.
Der Schriftsatz an sich ist klar, aber wie ist das mit der beglaubigten Kopie des Urteils zu handhaben? Muss das vorher einzeln vom Anwalt signiert werden? Oder reicht es, wenn der Anwalt die Kopie einfach als Anlage beifügt? Dann wäre es ja aber doch nicht beglaubigt oder doch?
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Lämmchen
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#2

19.09.2019, 08:10

Du musst bei einer Berufungsschrift keine beglaubigte Abschrift des Urteils beifügen. Eine einfache Abschrift reicht völlig aus und das ist auch keine "Muss-Vorschrift". Du kannst im beA einfach das eingescannte Urteil anhängen, das muss nicht signiert werden.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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wissensdurst
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#3

19.09.2019, 12:44

Danke, dann werden wir das auch mal so versuchen.
Dass es eine "Soll"-Vorschift ist, wusste ich, allerdings steht in § 519 ZPO ausdrücklich "Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift". Sollten die mal abändern.
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