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Wann gilt die Zustellung als bewirkt?

Verfasst: 20.08.2019, 09:08
von salia81
Hallo,

ich arbeite erst sei kurzem mit beA und es wird bisher nur genutzt, um Schriftstücke vom Gericht zu empfangen. Es kam jetzt bei uns die Frage auf, ab wann eine beA-Zustellung als bewirkt gilt? Die Kolleginnen sind sich auch nicht sicher. Ich will auf das Schriftstück einen Eingangsstempel machen. Nehme ich das Datum, wann es bei uns abgerufen wurde? Oder ein anderes Datum?

LG

Re: Wann gilt die Zustellung als bewirkt?

Verfasst: 20.08.2019, 10:12
von Pitt
Wenn der RA den Posteingang tatsächlich zur Kenntnis genommen hat, eine Zustellungsfiktion gibt es im beA nicht.

Re: Wann gilt die Zustellung als bewirkt?

Verfasst: 20.08.2019, 11:05
von salia81
Alles Klar, danke