Hallo zusammen,
wir haben heute beschlossen, dass wir nun endlich das beA nutzen werden. Wir waren bis jetzt immer nur empfangsbereit und das höchste der Gefühle war, dass mal der Zugang durch EB bestätigt wurde.
Das soll sich jetzt ändern.
Ich hab jetzt schonmal nachgeschaut. Wenn ich aus RA-Micro was versende, dann sind das durchsuchbare Dateien. Das passt schonmal. Wie ich die Anlagen in eine durchsuchbare Datei bekomme, muss ich noch mit unserer EDV absprechen.
Ich speichere die Eingänge in einen extra Ordner, da sie ja gelöscht werden. Könnt ihr die Dateien direkt aus beA in das RA-Micro speichern?
Wie versendet ihr z. B. Klagen? Muss ich jede Anlage (K1, K2, ...) extra benennen oder kann ich das in eine „Datei“ machen? Bezeichnen muss ich die Anlagen schon oder (also K1 usw. drauf schreiben)?
Viele von Euch arbeiten ja schon sehr viel damit. Vielleicht hat der eine oder andere ein paar Tipps für mich.
Wir fangen erst jetzt richtig an ...
- 148
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 697
- Registriert: 14.08.2012, 08:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Und was mich noch total interessieren würde. Macht jemand ZV-Aufträge mit beA? Was sind Eure Erfahrungen? Geht es schneller? Müssen wir dann dem Schuldner den Titel aushändigen oder wie handhabt ihr das?
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Du musst jede Anlage einzeln hochladen. Also erst SS, dann jede Anlage einzeln.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Lämmchen
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2916
- Registriert: 29.04.2009, 11:04
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: Ikaros
Bei uns wird jede Anlage einzeln gepeichert und hochgeladen. Das erscheint für viele auf den ersten Blick anstrengender, als eine Datei zu speichern/hochzuladen, macht aber auch für die tägliche Arbeit Sinn.
Wir beschriften die Anlagen selbst (über pdf) und speichern sie auch entsprechend ab. Also Dateiname ist dann "Anlage K 01" ...
Wir beschriften die Anlagen selbst (über pdf) und speichern sie auch entsprechend ab. Also Dateiname ist dann "Anlage K 01" ...
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
- sh161
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 609
- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Das hatten wir z. B. gerade hier: viewtopic.php?f=41&t=88387
Jo, kannste machen, dann kannst du aber auch gleich die Haftpflicht informieren. Wenn du dem Schuldner den Titel aushändigst, woraus willst du dann noch vollstrecken?Müssen wir dann dem Schuldner den Titel aushändigen oder wie handhabt ihr das?
- 148
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 697
- Registriert: 14.08.2012, 08:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
sh161 hat geschrieben: ↑12.07.2019, 09:50Das hatten wir z. B. gerade hier: viewtopic.php?f=41&t=88387
Jo, kannste machen, dann kannst du aber auch gleich die Haftpflicht informieren. Wenn du dem Schuldner den Titel aushändigst, woraus willst du dann noch vollstrecken?Müssen wir dann dem Schuldner den Titel aushändigen oder wie handhabt ihr das?
Schon klar ich meine nach erfolgreicher ZV