Software-Token für Rechtsanwälte
Verfasst: 27.06.2019, 10:12
Hallo zusammen,
wir haben das beA bisher nur passiv über das Mitarbeiterpostfach genutzt (also zum Nachrichtenabruf). Das soll sich aber nun ändern und ich soll jeden RA mit den erforderlichen Dingen ausstatten (Kartenleser, erforderliche Software etc.).
Nun sind unsere RAe viel unterwegs. Daher habe ich überlegt, ob ich für diese zusätzlich zur Karte jeweilse einen Software-Token bestelle, damit sie von unterwegs auf ihr beA-Postfach zugreifen können.
Nun meine Frage: Sehe ich das richtig, dass der RA dann auch von unterwegs wirksam Schriftsätze ohne qeS aus seinem Postfach (Zugang über Software-Token) verschicken kann? Oder gelten gegenüber der Anmeldung mit dem Hardware-Token (Karte) irgendwelche Einschränkungen?
Das wäre natürlich eine erhebliche Erleichterung. Der RA müsste die Karte nicht immer mit sich herumschleppen, weder für eine Anmeldung noch für eine Signatur.
im Voraus für eure Hilfe!
Sanya
wir haben das beA bisher nur passiv über das Mitarbeiterpostfach genutzt (also zum Nachrichtenabruf). Das soll sich aber nun ändern und ich soll jeden RA mit den erforderlichen Dingen ausstatten (Kartenleser, erforderliche Software etc.).
Nun sind unsere RAe viel unterwegs. Daher habe ich überlegt, ob ich für diese zusätzlich zur Karte jeweilse einen Software-Token bestelle, damit sie von unterwegs auf ihr beA-Postfach zugreifen können.
Nun meine Frage: Sehe ich das richtig, dass der RA dann auch von unterwegs wirksam Schriftsätze ohne qeS aus seinem Postfach (Zugang über Software-Token) verschicken kann? Oder gelten gegenüber der Anmeldung mit dem Hardware-Token (Karte) irgendwelche Einschränkungen?
Das wäre natürlich eine erhebliche Erleichterung. Der RA müsste die Karte nicht immer mit sich herumschleppen, weder für eine Anmeldung noch für eine Signatur.
im Voraus für eure Hilfe!
Sanya