Software-Token für Rechtsanwälte

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Sanya
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#1

27.06.2019, 10:12

Hallo zusammen,

wir haben das beA bisher nur passiv über das Mitarbeiterpostfach genutzt (also zum Nachrichtenabruf). Das soll sich aber nun ändern und ich soll jeden RA mit den erforderlichen Dingen ausstatten (Kartenleser, erforderliche Software etc.).

Nun sind unsere RAe viel unterwegs. Daher habe ich überlegt, ob ich für diese zusätzlich zur Karte jeweilse einen Software-Token bestelle, damit sie von unterwegs auf ihr beA-Postfach zugreifen können.

Nun meine Frage: Sehe ich das richtig, dass der RA dann auch von unterwegs wirksam Schriftsätze ohne qeS aus seinem Postfach (Zugang über Software-Token) verschicken kann? Oder gelten gegenüber der Anmeldung mit dem Hardware-Token (Karte) irgendwelche Einschränkungen?

Das wäre natürlich eine erhebliche Erleichterung. Der RA müsste die Karte nicht immer mit sich herumschleppen, weder für eine Anmeldung noch für eine Signatur.

:thx im Voraus für eure Hilfe!

Sanya
Pitt
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#2

27.06.2019, 12:19

Seit dem 01.01.2018 können mit dem beA-Softwarezertifikat Schriftsätze direkt vom RA aus seinem Postfach heraus verschickt werden. Hier mal ein Link, der im dritten Beitrag das Thema Softwarezertifikat / Versand/ Sicherheit behandelt.
https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/n ... .news.html
Wenn also z. B. § 126 BGB dem nicht entgegensteht, können Schreiben ohne qualifizierte elektronische Signatur verschickt werden und daher auch mit dem Softwarezertifikat. Soweit ich weiß, gibt es dann nur als weitere Einschränkung, dass mit dem Softwarezertifkat keine Rechtevergabe für Mitarbeiter/Urlaubsvertretungen eingerichtet/geändert werden kann.
Sanya
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#3

27.06.2019, 12:49

Prima, danke Pitt!
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