ZV-Auftrag

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Juty
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#1

07.03.2019, 11:36

Hallo!
Ich arbeite mit RA-Micro und erstelle gerade einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft und könnte nun den Antrag per beA übermitteln. Hat das schonmal jemand gemacht? Wie ich eine Anlage einem Schriftsatz beifüge und über das beA versende, weiß ich, aber wie ist das mit Titel?
Hat schonmal jemand über RA-Micro einen ZV-Auftrag geschickt?
Juty
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#2

07.03.2019, 11:41

Eine Antwort folgt später bei RA-Micro, ich gebe eine Versicherung nach § 754 a Nr. 4 ZPO ab!
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Crydea
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#3

14.06.2019, 13:27

Ich muss das Thema doch wieder aufgreifen.

Ich wollte gestern nun auch endlich mal einen ZV Auftrag bei beA machen. Soweit so gut. Aber wie bekomme ich da die Anlage, also den gescannten VB mit dran?
Klar, da ist der Button "Anlagen", wenn ich den anklicke geht auch die E-Akte auf und ich kann das entsprechende Dokument auswählen. Nun bleibt aber das Feld neben dem Button "Anlagen" leer. Eine Überprüfung durch den Anwalt, welcher den Auftrag verschicken sollte, hat dann auch ergeben, dass die Anlage, also der gescannte VB, nicht dabei war.

Was habe ich denn nun falsch gemacht? :kopfkratz
bigwomen
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#4

05.08.2019, 15:49

Hallo..
Ich habe nunmehr meinen ersten Vollstreckungsauftrag über beA abgegeben. Heute erhielt ich von der zuständigen GVZin folgendes Schreiben.
Der ES hat den Antrag mit der BeA-Basis-Karte verschickt. Eine Signatur ist somit nicht notwenig.
Was möchte diese nunmehr von mir? 😣
Danke für Eure Hilfe.

VG
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sh161
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#5

05.08.2019, 16:17

Sie möchte die Versicherung gem. § 754a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZPO.

Mein Standardschreiben, wenn das versehentlich bei Antragstellung vergessen wurde:

"unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom ... versichern wir ausdrücklich, dass uns eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides des AG ... vom ..., Az. ... mit Zustellungsbescheinigung vorliegt und die Forderung noch gemäß der dem Vollstreckungsauftrag beigefügten Forderungsaufstellung in der geforderten Höhe besteht."
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bigwomen
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#6

05.08.2019, 16:43

Dankeschön...


Dann verweist den GVZ noch auf 130a ZPO. Und schickt euer Übertragungsprotokoll mit. Dann hat er was zu lesen. Qualifiziert signieren muss der RA dann natürlich nicht mehr.
bigwomen
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#7

05.08.2019, 16:53

Dankeschön...


Dann verweist den GVZ noch auf 130a ZPO. Und schickt euer Übertragungsprotokoll mit. Dann hat er was zu lesen. Qualifiziert signieren muss der RA dann natürlich nicht mehr.
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