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Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 23.01.2020, 10:47
von Adora Belle
Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 23.01.2020, 10:49
von paralegal6
Adora Belle hat geschrieben:
23.01.2020, 10:47
Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.
jupp, das macht er, er muss sich den MB ja eh angucken
:thx

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 23.01.2020, 11:39
von sh161
paralegal6 hat geschrieben:
23.01.2020, 10:49
Adora Belle hat geschrieben:
23.01.2020, 10:47
Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.
jupp, das macht er, er muss sich den MB ja eh angucken
:thx
Per beA wird aber doch nur die eda-Datei versandt. Wie kann er sich die denn angucken?

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 23.01.2020, 12:44
von Coco Lores
sh161 hat geschrieben:
23.01.2020, 11:39
paralegal6 hat geschrieben:
23.01.2020, 10:49
Adora Belle hat geschrieben:
23.01.2020, 10:47
Der Chef muss nicht signieren, wenn er selbst aus seinem eigenen Postfach sendet.
jupp, das macht er, er muss sich den MB ja eh angucken
:thx
Per beA wird aber doch nur die eda-Datei versandt. Wie kann er sich die denn angucken?
Jetzt mal ne ganz blöde Frage :pfeif : Kann man diese eda-Dateien gar nicht öffnen?

Hab das mal irgendwann versucht, das ging aber bei uns nicht, weil uns das entsprechende Programm dazu fehlte. Ich hab das direkt an unsere IT weitergeleitet, die sich darum bis heute nicht gekümmert hat.

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 23.01.2020, 12:51
von icerose
Hallo, paralegal6,
wenn der Chef aus seinem Postfach sendet, braucht er nicht signieren. Der Versand aus seinem Postfach (was ja auch nur er selbst machen darf) ist schon eine Signatur. ;)
Wenn du senden sollst, muss er den MBA signieren.

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 23.01.2020, 12:52
von sh161
Coco Lores hat geschrieben:
23.01.2020, 12:44
Jetzt mal ne ganz blöde Frage :pfeif : Kann man diese eda-Dateien gar nicht öffnen?

Hab das mal irgendwann versucht, das ging aber bei uns nicht, weil uns das entsprechende Programm dazu fehlte. Ich hab das direkt an unsere IT weitergeleitet, die sich darum bis heute nicht gekümmert hat.
Ja, doch mit 'nem Texteditor (WordPad o. ä.) kann man das öffnen. Aber darüber kann man mMn nicht den MB kontrollieren.

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 23.01.2020, 12:54
von paralegal6
du kannst es ausdrucken, da ist dann halt nur ein Balken drüber nicht zum Versand öÄ

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 27.05.2020, 15:25
von Adora Belle
Ich häng mich mal hier an mit meiner Frage.

Schickt irgendwer von Euch einen
1. mit RA-Micro erstellten Mahnbescheid
2. aus RA-Micro raus als EDA
3. übers beA an die Mahngerichte?

Ich hab bisher den Mahnbescheid auf online-mb erstellt und dann die runtergeladene EDA-Datei direkt in das beA-Postfach hochgeladen. Nun wollen wir aber wie oben vorgehen. Dh wir wollen 2 Dinge gleichzeitig ändern. :oops:

Ist es richtig, dass ich dafür zwingend eine Kennziffer vom Mahngericht benötige?
Kann mir einer einen kurzen Walk-Through geben, was ich bei RA-Micro wo einstellen muss?

In meiner grenzenlosen Naivität dachte ich, ich könnte aus einem bestehenden FoKo einen MB generieren mit ein paar Klicken, aber das war wohl zu viel gewollt.

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 28.05.2020, 09:36
von Geniesserin
So naiv ist das nicht, Du kannst einen MB aus dem Foko generieren. Je besser und vollständiger das Foko angelegt ist um so einfacher ist der MB.
Und per beA verschicken klappt bei uns auch über RA-Micro, wenn auch mit leichtem Umweg wegen "Verständigungsproblemen" beider Programme.

Ja, Du benötigst eine Kennziffer vom für die Kanzlei zuständigen Mahngericht. Antrag ans Mahngericht, für Kanzlei XYZ, vertreten durch.... mit Anschrift und Bankverbindung und dem höchsten Ausbaugrad (127? - muss ich im Büro nachsehen) stellen.
Dann bei RA-Micro unter E-Mahnverfahren die Kennziffer in den Einstellungen hinterlegen und Übermittlungsweg per beA einstellen. Ideal ist es, wenn der zuständige Anwalt die beA-Karte auch bei RA-Micro hinterlegt hat, so dass er/sie als Absender eingetragen werden kann.

Re: Mahn- & Vollstreckungsbescheid über beA

Verfasst: 28.05.2020, 09:45
von Adora Belle
Super, danke bis dahin. Also erstmal Kennziffer beantragen. Die anderen Anforderungen sind erfüllt. Wie ginge es denn dann weiter?