Schutzschrift einreichen

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Antworten
Frusihase
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 11.02.2016, 13:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

15.10.2018, 11:14

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hab hier - wahrscheinlich - mit einer Schutzschrifteinreichung zu kämpfen.

Leider ist es jetzt so, dass ich überhaupt keine Ahnung habe, wie das Versenden überhaupt funktioniert. Mein Chef wollte bisher nur die passive Nutzungspflicht haben, wir haben bisher auch keinerlei Post bekommen.

Nun kommt er heute daher und meinte, wir müssen da was versenden.

Jetzt stehe ich da. Ich habe keine Ahnung und verstehe nicht einmal, was die Signaturen-Unterschiede sind. Ich musste mich damit überhaupt nicht beschäftigen und bin ausnahmsweise heute voll Land unter. Und jetzt noch das. :panik

Also wäre ich froh, wenn mich mal kurz jemand aufklären könnte, ob das stimmt, was ich mir so denke.

Ich schreibe ganz normal einen Schriftsatz etc, den unterschreibt mein Chef ganz normal. Dann scanne ich das Ding ein, Cheffe ladet es bei BEA hoch und mein Chef versendet es mit seiner Karte und seiner PIN.

Passt das dann so? :oops:

Vielen lieben Dank

Sonja
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

15.10.2018, 12:55

Hallo,

wir nutzen das beA aktiv.
Der von dir geschilderte Weg müsste nach der BRAK funktionieren, siehe "was kann ich mit dem beA alles machen":
https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/n ... .news.html


Uns wurde allerdings in zwei Seminaren empfohlen, der Sicherheit wegen immer mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versenden.
Wir machen das so:
Ich fertige den Schriftsatz als doc-Dokument, speichere ihn dann aber als pdf-Dokument (ohne Unterschrift meiner Chefin).
Dann erstelle ich im beA die Nachricht (Az angeben etc) und lade den Schriftsatz hoch. Es wird eine Entwurfsnachricht vom beA erstellt.
Meine Chefin logt sich dann mit ihrer Karte ein und ruft meine Entwurfsnachricht auf und drückt den Button "signieren". Manchmal drückt sich anschließend dann direkt auf senden, manchmal mache ich das wieder über meine Mitarbeiterkarte (je nach dem, wer Zeit hat, wieviel Stress ist etc).
Frusihase
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 11.02.2016, 13:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

15.10.2018, 13:05

Hallo,

vielen Dank. Dann bin ich ja gar nicht so falsch mit dem Schreiben und scannen. Dürfte ja egal sein, ob der Schriftsatz/das Formular unterschrieben ist oder nicht, Hauptsache, mein Chef versendet selbst mit signieren. Muss man da noch was beachten? Einfach auf den Button drücken oder muss man da bei der "Erstversendung" noch irgendetwas machen? Was ich meine, ist das Signieren einfach nur das Einloggen meines Chefs mit der PIN?

Entschuldige, ich habe mich noch gar nicht befasst, nur die Erstregistrierung vorgenommen und dann den Empfang von einem befreundeten RA gesehen, damit wir wissen, wie das aussieht, wenn was kommt. :oops:

Den Link werde ich mir gleich mal durchlesen. Es muss ja immer sowas kommen, wenn man eh schon viel zu tun hat.

LG Sonja
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 779
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#4

15.10.2018, 13:19

Huhu,

ich würde es da eher so machen, wie von Feldhamster beschrieben. Nachricht vorbereiten, Dokument hochladen, und dein Chef soll dann die Anlage signieren mit seiner Karte und dann versenden. Achtet auch darauf, dass ihr das richtige Gericht findet und prüft vorher, ob das Gericht auch den Empfang von Nachrichten beA vorsieht für diesen Bereich (https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php). Bei manchen Gerichten kann man z.B. für Handels- und Zivilsachen per beA einreichen, aber nicht für Strafsachen. Und nach versenden darauf achten, dass dann bei "versendet" hinten auch erfolgreich steht.

LG
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

15.10.2018, 13:27

Hallo Sonja,

wenn du dir unsicher bist, kannst du ja nach dem Versenden beim Gericht mal anrufen und nachfragen, ob der Schriftsatz eingegangen ist.

Aber keine Panik - das beA ist überhaupt nicht schlimm. Sogar Pflichtverteidigerrechnungen haben wir darüber eingereicht und bezahlt bekommen.

Also, nur Mut und wenn du nach dem ersten Mal auf den Geschmack gekommen bist, nutzt das beA weiter.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2912
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#6

15.10.2018, 13:34

Schutzschriften werden beim Zentralen Schutzschriftenregister eingereicht. Da gibts auch auf der entsprechenden Seite eine Anleitung.
https://schutzschriftenregister.hessen.de/
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Frusihase
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 11.02.2016, 13:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

15.10.2018, 14:50

Vielen lieben Dank, ich habe das soweit verstanden, mal sehen, ob ich es heute noch brauche.

Falls nicht, werde ich morgen oder übermorgen mal eine Testnachricht verschicken, damit ich das wenigstens einmal gemacht habe und nicht wieder gleich Panik schiebe.

Vielen Dank nochmals und schönen stressfreien Arbeitstag. :wink1
AH
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 22.05.2007, 09:39
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Aschaffenburg

#8

04.12.2018, 16:15

Ich habe eine andere Fragen zur Einreichung einer Schutzschrift.

Ich möchte diese gerne über EGVP einreichen, ich weiß auch, dass ich hier als Adressat das Zentrale Schutzschriftenregister auswählen muss. Ich würde als Anhang den eigentlichen Antrag sowie die Anlagen beifügen. Meine Frage ist, ob der Antrag selbst an das jeweilige Gericht oder auch an das Zentrale Schutzschriftenregister adressiert werden muss oder lässt man hier den Empfänger weg?
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 779
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#9

04.12.2018, 16:32

Hallo,

wir haben als Adressat nur "Zentrales Schutzschriftregister" drin stehen

LG
Antworten