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Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 10.07.2019, 15:11
von Ciara
Wenn eins angefordert wird, sieht man das:
eEB.PNG
eEB.PNG (4.11 KiB) 3667 mal betrachtet

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 10.07.2019, 15:12
von Soenny
Konnte ich auch nicht, weil an der Nachricht gar keine dran war, obwohl das Gericht es geschrieben hat. Dafür habe ich ein anderes gefunden.

Danke für die Hilfe :thx

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 18.07.2019, 09:49
von Ciara
Jetzt habe ich mal wieder ein Problem, wenn ich über beA etwas mit eEB z. B. an die Gegenseite schicke und diese das eEB abgeben, landet die Nachricht bei RA Micro bei uns im Posteingang wie alle beA Nachrichten. Ich kriegen die abgegebenen eEBs aber nicht zur E-Akte gespeichert. Die bleiben im Posteingang hängen.

Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 13.08.2019, 12:17
von Ciara
Adora Belle hat geschrieben:
10.07.2019, 13:58
Ciara hat geschrieben:
10.07.2019, 11:18
Von den technischen Dingen habe ich leider keine Ahnung, aber bei uns ist es dann rötlich gekennzeichnet, wenn ein eEB dabei ist. Aber wie gesagt, in letzter Zeit klappt das nicht mehr so gut.
Genau, diese Kennzeichnung erscheint aber nur, wenn die Nachricht vorher schon mal im beA geöffnet war.
Unbenannt.PNG
Unbenannt.PNG (7.02 KiB) 3479 mal betrachtet
Heute hat es wieder geklappt und ich hatte die Nachricht nicht geöffnet. Allerdings war ich grad in beA drin. Auch im gleichen Postfach.

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 13.08.2019, 14:13
von Crydea
Du musst solch eine Nachricht, bei der das eEB Kästchen rot markiert ist einem Sachbearbeiter zum Postkorb zuordnen, dann kannst du die auch verschieben

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 13.08.2019, 14:14
von Ciara
Crydea hat geschrieben:
13.08.2019, 14:13
Du musst solch eine Nachricht, bei der das eEB Kästchen rot markiert ist einem Sachbearbeiter zum Postkorb zuordnen, dann kannst du die auch verschieben
Solche Nachrichten kann ich verschieben, das ist kein Problem. Wenn ich aber ein von der Gegenseite abgegebenes eEB bekomme, dann kriege ich es nicht verschoben.

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 13.08.2019, 14:17
von Crydea
Mh.. mir fällt gerade spontan keine Akte ein. Die meisten schicken uns bislang das eEB per Fax zurück. Und der eine Anwalt, der am meisten mit beA macht verarbeitet seine Sachen meistens selbst, bevor wir dazu kommen.

Dann sorry, hab ich falsch gelesen :oops:

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 20.08.2019, 16:07
von Betti78
Ich hänge mich mit meiner Frage hier ein:

Unsere RAin als Postfachinhaberin hat ihrem Kollegen die Berechtigung erteilt, in ihr Postfach einzusehen. Es wurde u.a. auch die Berechtigung erteilt, eEBs zu signieren und zu versenden.

Nun wurde tatsächlich eine Zustellung per eEB vom Gericht veranlasst. eEB sollte abgegeben werden. Der vertretende RA hat das EB signiert und wollte es versenden. Fehlermeldung 03-024. Auch ich als Mitarbeiter, der EBs versenden darf, konnte das eEB nicht senden.

beA-Servicedesk konnte mir leider nicht wirklich helfen. Der Mitarbeiter meinte, dass die Justiz es nicht beabsichtigt hat, dass ein Vertreter eEBs signiert und sendet. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

Wie handhabt Ihr das so?

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 20.08.2019, 16:10
von paralegal6
Dass Mitarbeiter EB unterschreiben dürfen wäre mir neu. Soll einfach der RA selber nen Text schreiben “ habe ich heute erhalten“

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 20.08.2019, 16:24
von Pitt
Den Fall hatten wir hier noch nicht. Da man beim Versand einer Nachricht mit eEB immer auch nur einen konkreten Empfänger auswählen kann, könnte ich mir vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn ein Urlaubsvertreter das eEB zurückschickt und die Absenderangaben des RA dann nicht mit den ursprünglichen Empfängerangaben übereinstimmen. Wenn das EB abgegeben werden soll und es für die urlaubsabwesende RA'in OK ist, dann würde ich das EB im notfalls ausdrucken und faxen. Ist zwar nicht erlaubt, aber es gibt dagegen seitens des Gerichts auch keine Sanktionsmöglichkeit. Außerdem könnt Ihr belegen, dass der Versand des EB per beA nicht funktioniert.