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Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 14.06.2019, 12:20
von sh161
Mit der Basiskarte kann - wenn ich es richtig verstanden habe - doch nur der RA selbst das eEB (und dann ohne Signatur) versenden.

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 14.06.2019, 12:21
von Adora Belle
Nein, muss er nicht. Wenn Du schickst, muss signiert werden. Da Ihr das nicht könnt (was auf Dauer so nicht geht), muss der RA selbst aus eigenem Postfach versenden.

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 14.06.2019, 12:27
von paralegal6
hatte mit dem AG telefoniert, sie meinte es ist ihr egal wie es zurück kommt, kann auch per Fax, Hauptsache es kommt
dachte es geht, da auf Seite eins jemand geschrieben hat er / sie druckt
aber danke :)

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 16.06.2019, 12:09
von sunny84
Wir bekommen die oft per Fax zurück. Da ist dann das "nicht" von Hand durchgestrichen. Wichtig ist, dass ihr dann das Datum des Empfangs drauf schreibt und der RA unterschreibt (nein sowas ist für manche leider nicht selbstverständlich... :roll: )

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 16.06.2019, 14:12
von paralegal6
sunny84 hat geschrieben:
16.06.2019, 12:09
Wir bekommen die oft per Fax zurück. Da ist dann das "nicht" von Hand durchgestrichen. Wichtig ist, dass ihr dann das Datum des Empfangs drauf schreibt und der RA unterschreibt (nein sowas ist für manche leider nicht selbstverständlich... :roll: )
:mrgreen: doch das mit unterschreiben bekommen wir hin


:thx

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 17.06.2019, 11:05
von sunny84
Sehr vorbildlich :daumen :lol:

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 17.06.2019, 11:30
von Adora Belle
sunny84 hat geschrieben:
16.06.2019, 12:09
Wir bekommen die oft per Fax zurück. Da ist dann das "nicht" von Hand durchgestrichen. Wichtig ist, dass ihr dann das Datum des Empfangs drauf schreibt und der RA unterschreibt.
Es wird also das "ich will das EB nicht abgeben" ausgedruckt, und dann zur Offline-Abgabe des EB verwendet? Das lässt mich einigermaßen fassungslos zurück.

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 18.06.2019, 12:35
von Eilinchen
Hallo, ich habe folgendes Problem:

Das Gericht fordert ein eEB an, in dem aber keine Bezeichnung drin steht. Also bei "Typ, Dokumentendatum, Anzeigename" steht absolut nichts. Theoretisch gesehen müssten wir ja den Empfang ablehnen, weil wenn wir bestätigen, könnten wir ja sonst was bestätigen oder sehe ich das falsch? Und hatte das schon einmal jemand? Wie wurde dann weiter vorgegangen?

LG

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 08.07.2019, 19:21
von sunny84
Adora Belle hat geschrieben:
17.06.2019, 11:30
sunny84 hat geschrieben:
16.06.2019, 12:09
Wir bekommen die oft per Fax zurück. Da ist dann das "nicht" von Hand durchgestrichen. Wichtig ist, dass ihr dann das Datum des Empfangs drauf schreibt und der RA unterschreibt.
Es wird also das "ich will das EB nicht abgeben" ausgedruckt, und dann zur Offline-Abgabe des EB verwendet? Das lässt mich einigermaßen fassungslos zurück.
Jup... Aber ganz ehrlich: Ich bin mittlerweile froh, wenn ich überhaupt igendwas zurück bekomme, womit der Empfang bestätigt wird... :roll:

Re: Elektronisches Empfangsbekenntnis

Verfasst: 09.07.2019, 08:52
von Ciara
Ich habe dazu auch mal eine Frage. Wenn ich was per beA mit eEB an einen anderen Anwalt schicke und der bestätigt das eEB, kommt das bei uns dann als normale Eingangsnachricht an? Ich hatte das noch nie und jetzt bei zweien mit eEB den SS zugestellt und noch keine Rückmeldung erhalten. Bevor ich da doof nachfrage.