Elektronisches Empfangsbekenntnis
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Mit der Basiskarte kann - wenn ich es richtig verstanden habe - doch nur der RA selbst das eEB (und dann ohne Signatur) versenden.
Zuletzt geändert von sh161 am 14.06.2019, 12:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Nein, muss er nicht. Wenn Du schickst, muss signiert werden. Da Ihr das nicht könnt (was auf Dauer so nicht geht), muss der RA selbst aus eigenem Postfach versenden.
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hatte mit dem AG telefoniert, sie meinte es ist ihr egal wie es zurück kommt, kann auch per Fax, Hauptsache es kommt
dachte es geht, da auf Seite eins jemand geschrieben hat er / sie druckt
aber danke
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- sunny84
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Wir bekommen die oft per Fax zurück. Da ist dann das "nicht" von Hand durchgestrichen. Wichtig ist, dass ihr dann das Datum des Empfangs drauf schreibt und der RA unterschreibt (nein sowas ist für manche leider nicht selbstverständlich... )
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doch das mit unterschreiben bekommen wir hin
- sunny84
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Sehr vorbildlich
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Es wird also das "ich will das EB nicht abgeben" ausgedruckt, und dann zur Offline-Abgabe des EB verwendet? Das lässt mich einigermaßen fassungslos zurück.
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Hallo, ich habe folgendes Problem:
Das Gericht fordert ein eEB an, in dem aber keine Bezeichnung drin steht. Also bei "Typ, Dokumentendatum, Anzeigename" steht absolut nichts. Theoretisch gesehen müssten wir ja den Empfang ablehnen, weil wenn wir bestätigen, könnten wir ja sonst was bestätigen oder sehe ich das falsch? Und hatte das schon einmal jemand? Wie wurde dann weiter vorgegangen?
LG
Das Gericht fordert ein eEB an, in dem aber keine Bezeichnung drin steht. Also bei "Typ, Dokumentendatum, Anzeigename" steht absolut nichts. Theoretisch gesehen müssten wir ja den Empfang ablehnen, weil wenn wir bestätigen, könnten wir ja sonst was bestätigen oder sehe ich das falsch? Und hatte das schon einmal jemand? Wie wurde dann weiter vorgegangen?
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Jup... Aber ganz ehrlich: Ich bin mittlerweile froh, wenn ich überhaupt igendwas zurück bekomme, womit der Empfang bestätigt wird...Adora Belle hat geschrieben: ↑17.06.2019, 11:30Es wird also das "ich will das EB nicht abgeben" ausgedruckt, und dann zur Offline-Abgabe des EB verwendet? Das lässt mich einigermaßen fassungslos zurück.
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Ich habe dazu auch mal eine Frage. Wenn ich was per beA mit eEB an einen anderen Anwalt schicke und der bestätigt das eEB, kommt das bei uns dann als normale Eingangsnachricht an? Ich hatte das noch nie und jetzt bei zweien mit eEB den SS zugestellt und noch keine Rückmeldung erhalten. Bevor ich da doof nachfrage.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern