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Keine qeS notwendig, wenn Anwalt selbst versendet

Verfasst: 30.09.2018, 13:08
von GrafZahl
Hi wie ist beA bei euren grosskanzleien organisiert? Assistenz schreibt und lädt Schriftsatz hoch und Anwalt versendet selbst damit er sich die Arbeit alles qualifiziert zu signieren sparen kann?

Macht für mich am meisten Sinn.

Wss meint ihr?
LG

Re: Keine qeS notwendig, wenn Anwalt selbst versendet

Verfasst: 03.10.2018, 17:37
von Feldhamster
Ich bin zwar in einer Einzelkanzlei beschäftigt, aber wir haben uns entschieden, alles grundsätzlich mit qeS zu versenden. Meine Chefin signiert extern und ich erstelle über meine Mitarbeiterkarte die Nachrichten im beA und lade die Schriftsätze mit externer qeS hoch und nach dem Versand kann ich dann auch gleich exportieren. So muss sich meine Chefin überhaupt nicht im beA anmelden.

Und wir umgehen auf diese Weise das Problem, dass wir jedes Mal nachdenken müssen, ob qeS notwendig ist oder nicht. Bekanntlich können Schriftsätze vom RA ohne qeS selbst versendet werden zur Wirksamkeit, aber gewisse andere Schreiben (wie z.B. Kündigungen) an andere RAe brauchen doch wieder die qeS, damit sie wirksam sind.

Im Endeffekt muss aber jeder RA bzw. Kanzlei selbst entscheiden, wie er das Versenden über das beA in seine Organisation einbaut.

Re: Keine qeS notwendig, wenn Anwalt selbst versendet

Verfasst: 05.10.2018, 08:25
von sh161
GrafZahl hat geschrieben:
30.09.2018, 13:08
Hi wie ist beA bei euren grosskanzleien organisiert? Assistenz schreibt und lädt Schriftsatz hoch und Anwalt versendet selbst damit er sich die Arbeit alles qualifiziert zu signieren sparen kann?

Macht für mich am meisten Sinn.

Wss meint ihr?
LG
Auf einer Veranstaltung des DAI wurde uns - u. a. aus Haftungsgründen - geraten, signieren zu lassen und dann per MA-Karte zu versenden.