beA und RA-Micro

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#11

06.09.2018, 11:17

mücki hat geschrieben:Kann ich den Äußerungen entnehmen, dass es eine nutzbare Schnittstelle gibt? Unser It-ler behauptet nämlich steif und fest, dass dem nicht so ist, was uns vor ziemliche Probleme stellt, da meine Kollegin ab nächste Woche im Urlaub ist und ich weder über eine Karte noch über ein Zertifikat verfüge ... (Gut, ich habe auch noch kein Lesegerät aber lassen wir das).
Definitiv habe ich bereits letztes Jahr mit beA gearbeitet und konnte eingehende Post über den Import-Ordner bei RAM in die Akten einpflegen. Post die rausgeht, wird über einen Export-Ordner aus der E-Akte ins beA geladen. Um eine direkte Schnittstelle haben wir uns bisher nicht bemüht. Ob diese mittlerweile eingerichtet ist (damals war sie es jedenfalls nicht) ist mir nicht bekannt. Aber wir konnten über diese beiden Ordner ganz hervorragend mit beA arbeiten. Wir haben auch auf diese Weise Mahnbescheide verschickt. Es ist also fraglich, ob wir uns überhaupt um die direkte Schnittstelle bemühen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#12

07.09.2018, 08:01

Weiteres Gespräch mit dem RA hat folgendes ergeben:
Wir haben für jede Karte ein Software-Zertifikat bekommen, allerdings passt das Dateiformat nicht zu den von RA-Micro gesuchten Formaten für das Zertifikat. Und nu?
Bei der Hotline komme ich auch nach 20 Min. Warteschleife nicht weiter, es nervt.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#13

10.09.2018, 12:56

So, Freitag ging der erste KFB mit EB vom AG Bad Iburg ein.
Somit standen wir vor dem "Problem", wie schicke ich das EB per beA zurück. Wir haben die Anlage EB jetzt abgespeichert, sind auf Antworten gegangen, haben das EB angehängt, Nachricht signiert und ans AG Bad Iburg mit Signatur verschickt. Mhh, das muss doch einfacher gehen.

Den Beschluss und das EB haben wir über Anhang speichern in RA-Micro importiert, aber auch das muss noch einfacher werden. Alles noch ausbaufähig, wie ich finde.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#14

25.10.2018, 16:00

Kann mir einer der Beteiligten einen kurzen Abriss dazu geben, was man tun muss, um die beA-Nachrichten in RA-Micro/den dortigen Posteingang zu importieren? Ich verstehe den Weg nicht so richtig, wenn doch gar keine Schnittstelle besteht. Was heisst denn "über den Import-Ordner", @Anahid?
Benutzeravatar
SiBa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 411
Registriert: 25.10.2017, 14:11
Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
Software: RA-Micro

#15

25.10.2018, 16:15

Adora Belle hat geschrieben:
25.10.2018, 16:00
Kann mir einer der Beteiligten einen kurzen Abriss dazu geben, was man tun muss, um die beA-Nachrichten in RA-Micro/den dortigen Posteingang zu importieren? Ich verstehe den Weg nicht so richtig, wenn doch gar keine Schnittstelle besteht. Was heisst denn "über den Import-Ordner", @Anahid?
Wie sieht denn der Posteingang bei dir aus? hast du schon den beA-Button? Und hast du deine beA-Zertifizierungs-Quatsch-ID schon in die Benutzerverwaltung bei deinem Benutzer hinzugefügt? und wenn das, hast du dann die Berechtigung für den Posteingang schon eingerichtet?
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Benutzeravatar
Crydea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 783
Registriert: 28.10.2015, 22:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#16

25.10.2018, 16:22

Also bei uns geht es inzwischen über die Schnittstelle, Eingang wie Ausgang.

Den Eingang müsstet du über Posteingang, Quelle beA importieren können. Das dauert manchmal eine Weile. Da musste du auch auswählen, ob Karte oder Zertifikat und dann deinen Pin eingeben. Wenn du dann über den Browser in dein beA-Fach schaust, siehst du die Nachrichten auch nicht mehr im Eingang, sondern in einem Unterordner.

Wir haben heute Postausgang per Schnittstelle geübt. Unser einer RA gibt sich da wirklich viel Mühe.
Benutzeravatar
SiBa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 411
Registriert: 25.10.2017, 14:11
Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
Software: RA-Micro

#17

25.10.2018, 16:31

https://onlinehilfen.ra-micro.de/index. ... nittstelle

An dieser Anleitung habe ich mich orientiert und das hat ganz gut funktioniert.
Vielleicht hilft das...
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#18

25.10.2018, 17:38

SiBa hat geschrieben:
25.10.2018, 16:15
Wie sieht denn der Posteingang bei dir aus? hast du schon den beA-Button?
Da ist ein Button, aber es ist noch nichts eingerichtet.
Und hast du deine beA-Zertifizierungs-Quatsch-ID schon in die Benutzerverwaltung bei deinem Benutzer hinzugefügt? und wenn das, hast du dann die Berechtigung für den Posteingang schon eingerichtet?
Von daher, nein und nein. Ist es das was ich tun muss? Ich les mir mal den Link durch, dankeschön.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#19

26.10.2018, 11:52

Ich wiederhole nochmal meine Frage. Was bedeutet denn "Nutzung über die Schnittstelle" vs. "Nutzung ohne Schnittstelle"?
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#20

26.10.2018, 12:51

Nutzung mit Schnittstelle bedeutet, dass man über die Anwaltssoftware das beA nutzt.
Ohne Schnittstelle ist beides getrennt.
Antworten