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Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 10:12
von Ciara
Anahid hat geschrieben:
05.06.2019, 10:06
Nachrichten können zum Teil nicht qualifiziert signiert werden

Diese seit dem 03.06.2019 bestehende Störung, die lt. Angaben der BRAK auf ihrer Infoseite am 03.06.2019 abends behoben war, ist nach telefonischer Rücksprache mit dem Support von Atos bis heute nicht behoben. Also heißt es wieder aufs Fax zurückgreifen oder reitende Boten einsetzen. Nur für diejenigen, die auch das Problem haben, nichts signieren zu können.

Womit mal wieder bewiesen ist, dass die Infoseite der BRAK auch total für die Tonne ist. :roll:
Da ich erst seit Montag mit beA auch versende eine Frage: Wenn nicht signiert werden kann, kommt dann eine Fehlermeldung oder woran erkenne ich das? Wir haben zwischenzeitlich schon signiert und das hat zumindest nach meinem Eindruck geklappt. Muss heute auch was versenden eigentlich.

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 10:46
von Anahid
Wenn es nicht klappt, kommt die Meldung beim Signieren, dass nicht erkannt werden kann, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat handelt. Wenn Dein Chef die Fehlermeldung nicht erhält, dann klappt es bei Euch wohl mit dem Signieren.

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 10:48
von Ciara
Anahid hat geschrieben:
05.06.2019, 10:46
Wenn es nicht klappt, kommt die Meldung beim Signieren, dass nicht erkannt werden kann, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat handelt. Wenn Dein Chef die Fehlermeldung nicht erhält, dann klappt es bei Euch wohl mit dem Signieren.
Super danke. Dann scheint es bei uns zu klappen. Bisher hat sich zumindest noch keine beschwert. ;-)

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 10:51
von Anahid
Siehst Du ja, wenn Du das verschicken willst. Ist die Signatur dran, hats geklappt. Ansonsten hast Du keine Signatur und dann kannst Du das halt auch nicht verschicken.

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 11:20
von Kaffeeschubse
Anahid hat geschrieben:
05.06.2019, 10:06
Nachrichten können zum Teil nicht qualifiziert signiert werden

Diese seit dem 03.06.2019 bestehende Störung, die lt. Angaben der BRAK auf ihrer Infoseite am 03.06.2019 abends behoben war, ist nach telefonischer Rücksprache mit dem Support von Atos bis heute nicht behoben. Also heißt es wieder aufs Fax zurückgreifen oder reitende Boten einsetzen. Nur für diejenigen, die auch das Problem haben, nichts signieren zu können.

Womit mal wieder bewiesen ist, dass die Infoseite der BRAK auch total für die Tonne ist. :roll:
Habt Ihr keine Brieftauben mehr? :teufel

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 11:26
von Soenny
Der RSS-Feed ist auch viel aktueller als diese komische Störungsseite, da stand heute morgen schon:

In einigen Fällen leider weiterhin Probleme beim Signieren
5. Juni 2019

Es treten in einigen Fällen leider weiterhin Probleme beim Anbringen der qualifizierten elektronischen Signatur auf. Atos arbeitet an der Fehleranalyse und der Behebung der Störung. Wir werden Sie hier informieren, sobald die Funktion wieder ohne Einschränkungen nutzbar ist.

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 11:45
von Muschel
Bei mir kam die Meldung ebenfalls, die Signatur wurde zwar rangehängt, ab dei Prüfung war nur teilweise erfolgreich ("Der Status der Signatur ist unbestimmt.......").

Wenn der Anwalt aber handschriflich unterschreibt und diese Unterschrift dann eingescannt wird, ist eine Signatur doch nicht mehr erforderlich?
Hab nämlich gestern eine Stellungnahme per beA versandt, welche eine andere Rechtsanwältin in Vertretung unterschrieben hat und das elektronische signieren hat nur teilweise geklappt.

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 11:55
von Adora Belle
Nein, Unterschriften sind weder notwendig noch irgendwie ausschlaggebend. Es reicht, wenn unter dem Schriftsatz steht, wer ihn verantwortet. Und derjenige muss dann entweder aus dem eigenen Postfach senden oder qualifiziert signieren.

Wenn Ihr das nicht gewährleisten könnt, dann muss gefaxt werden. Dafür ist dann wieder die Unterschrift das richtige Mittel.

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 14:13
von Coco Lores
Adora Belle hat geschrieben:
05.06.2019, 11:55
Nein, Unterschriften sind weder notwendig noch irgendwie ausschlaggebend. Es reicht, wenn unter dem Schriftsatz steht, wer ihn verantwortet. Und derjenige muss dann entweder aus dem eigenen Postfach senden oder qualifiziert signieren.

Wenn Ihr das nicht gewährleisten könnt, dann muss gefaxt werden. Dafür ist dann wieder die Unterschrift das richtige Mittel.
Also nur nochmal im Klartext:

Wenn der Anwalt aus seinem Postfach versendet, muss nicht qualifiziert signiert werden, kann aber!

Wenn ein Mitarbeiter aus seinem Postfach versendet, muss zwingend qualifiziert signiert werden. Eine bloße Unterschrift, die eingescannt wird, reicht nicht!

Ist das so richtig zusammengefasst?

Re: beA-Störung

Verfasst: 05.06.2019, 14:20
von Adora Belle
Richtig. So ist das, im großen und ganzen.

Es gibt wenige Ausnahmen, wo auch der Anwalt aus dem eigenen Postfach heraus signieren muss.