beA-Störung

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Pitt
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#31

29.12.2017, 09:15

Danke für die schnelle Rückmeldung!
Dann können ja alle beA/beN-Geschädigten ganz entspannt dem Jahreswechsel entgegensehen. :sekt
mrsgoalkeeper
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#32

29.12.2017, 09:17

@Lena: Wo steht das? Auf der Seite der BNotK finde ich das nicht (wäre ja vielleicht auch zuviel verlangt, wenn das direkt auf der Startseite stehen würde, ist ja unwichtig :lolaway )
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
sansibar
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#33

29.12.2017, 09:47

Weiß eigentlich jemand, was mit der "Abschaltung" der alten Barcode-Mahnverfahren passiert? Wir haben z.B. kein EGVP und das Barcodeverfahren soll ja zu Montag eingestellt werden - wie krieg ich dann Mahnbescheide etc. rausgeschickt? Oder kann ich mit der beA-Karte ins EGVP?
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#34

29.12.2017, 10:03

Naja, ich könnte ja zur Not hypermodern kommunizieren und jeweils zum Mahngericht fahren und denen die Ansprüche vorsingen.... :panik
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#35

29.12.2017, 10:09

sansibar hat geschrieben:Weiß eigentlich jemand, was mit der "Abschaltung" der alten Barcode-Mahnverfahren passiert?
Das wäre mir neu, dass das abgeschaltet wird :kopfkratz Hab ich was verpasst?
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#36

29.12.2017, 10:10

https://www.mahngerichte.de/de/aktuelles.html

Da steht nichts davon, dass das eingestellt wird.
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#37

29.12.2017, 10:11

Man muss nur jetzt die Folgeanträge ebenfalls in maschinell-lesbarer Form beantragen.
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Crydea
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#38

29.12.2017, 10:13

Für das automatisierte Mahnverfahren gilt ab dem 01.01.2018 nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (v. 05.07.2017, BGBl. I 2208) eine erweiterte Nutzungsverpflichtung; über den Mahnantrag hinaus müssen weitere Anträge im automatisierten Mahnverfahren eingereicht werden. Das automatisierte Mahnverfahren sieht jedoch auch die Möglichkeit der Einreichung in Papierform über das "Barcode-Verfahren" vor. Zudem kann der EGVP-Bürgerclient, solange dieser zur Verfügung steht, bzw. ab 01.01.2018 auch De-Mail verwendet werden, um Mahnanträge in elektronischer Form (Übermittlung von EDA-Dateien) einzureichen. Die erweiterte Nutzungspflicht für das automatisierte Mahnverfahren kann auch ohne das beA erfüllt werden.


Aus einem Newsletter der Brak

LG
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#39

29.12.2017, 10:52

Ich habe in den letzten Tagen noch einige VBs in Papierform beantragt und auf jedem einzelnen Formular stand, dass es ab 1.1.18 nicht mehr gilt. Deswegen bin ich jetzt verunsichert, wie es weitergeht. Und was heißt genau "in maschinell lesbarer Form" ohne EGVP und Barcode? Steh ich auf irgendner Leitung?
Grüße - sansibar
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#40

29.12.2017, 11:14

Du beantragst den VB, Neuzustellung, Widerspruch etc. nicht mehr, wie bisher, auf dem Formular, sondern über die Seite www.online-mahnantrag.de Dort auf der rechten Seite steht: "Folgeanträge", da trägst du alles ein und bekommst dann einen maschinell-lesbaren Ausdruck wie beim Mahnbescheid.
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