beA-Störung

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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skugga
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#71

04.01.2018, 13:17

Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Pitt
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#72

04.01.2018, 14:53

Bundesjustizminister Maas fordert Antworten von der Bundesrechtsanwaltskammer:
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=400333
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skugga
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#73

04.01.2018, 15:21

Pitt hat geschrieben:Bundesjustizminister Maas fordert Antworten von der Bundesrechtsanwaltskammer:
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=400333
Siehe Beitrag eins drüber... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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skugga
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#74

04.01.2018, 15:56

Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Matlock
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#75

04.01.2018, 20:16

Bei aller berechtigten Kritik darf man nicht vergessen, dass § 31a BRAO ([url]https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__31a.html/url]) sehr detaillierte Vorgaben zum beA macht.

Die BRAK hatte gar nicht viel Spielraum für eine andere IT-Architektur. Dass sich das alles nicht mehr mit Standards von 2017 verträgt, kann man der BRAK und Artos vielleicht gar nicht vorwerfen.
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skugga
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#76

04.01.2018, 22:50

Matlock hat geschrieben:Bei aller berechtigten Kritik darf man nicht vergessen, dass § 31a BRAO ([url]https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__31a.html/url]) sehr detaillierte Vorgaben zum beA macht.

Die BRAK hatte gar nicht viel Spielraum für eine andere IT-Architektur. Dass sich das alles nicht mehr mit Standards von 2017 verträgt, kann man der BRAK und Artos vielleicht gar nicht vorwerfen.
Das ist jetzt nicht Dein Ernst? Bei aller Liebe - aber Murks zu machen und sich dann hinzustellen und erst was von "abgelaufenem Zertifikat" zu erzählen und dann bis zu allgemeinem Gemurre zu behaupten, einer vom CCC hätte "das Zertifikat korrumpiert" und nicht etwa bloß auf ein bereits korrumpiertes Zertifikat hingewiesen (den Boten hängen und so, näch?) hat ja wohl wenig mit dem "Spielraum für eine andere IT-Architektur" zu tun. Und es ist ja nicht so, dass das, was da rauskommt, nicht von Tag zu Tag haarsträubender wäre.

Und was § 31a BRAO angeht, hätte sich die BRAK vielleicht selber mal Abs. 3 hinter die Löffel schreiben sollen.
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Pitt
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#77

05.01.2018, 07:57

Ich stimme skugga zu.
Die BRAK selbst hat gesagt, dass das beA in seiner jetzigen Form nicht dem Stand der Technik entspricht. Der "Stand der Technik" ist hier aber der Mindeststandard. Das beA ist Ende 2016 in Betrieb genommen worden und war schon da sicherheitstechnisch nicht auf dem Niveau, wie es zwingend erforderlich ist, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen. Wenn man sich entschließt, das Rad neu zu erfinden und nicht auf bestehende - sichere - Systeme zurückgreift oder sich von dort zumindest Expertenrat holt (in Österreich gibt es den elektronischen Rechtsverkehr bereits seit Ende der 90er Jahre, ohne dass ich von dort je von solchen Ausfällen wie hier gehört habe), dann muss man sich intensiv mit der Materie befassen. Inzwischen ist sogar bekannt, wo der beA-Server steht und wie es um dessen Sicherheit bestellt ist.
Meine Meinung: Die BRAK ist eines Standesorganisation für Rechtsanwälte und kein "IT-Think-Tank". Man muss wissen, wo man seine Grenzen hat und wenn ich mich mit IT nicht auskenne und so was wie das beA dennoch in Eigenregie an den Start bringen will, dann wende ich mich nicht nur an eine IT-Firma, die mir das Ding bauen soll, sondern beziehe weitere Personen/Firmen mit ein, die sich mit der Materie auskennen und Arbeitsergebnisse meines Auftragnehmers prüfen können (wie das BSI, wie den Deutschen EDV-Gerichtstag, die Bundesnetzagentur, den Bundesdatenschutzbeauftragten usw.). Die BRAK hat sich schlicht auf die Angaben von ATOS verlassen. Bereits vor dem Start Ende 2016 gab es Kritik an der nicht bestehenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (z. B. von RA Hecksteden). Die BRAK ist darauf nicht eingegangen und im Gegensatz zur BNotK spricht sie weiterhin von einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das andere Ende sollte aber der Empfänger und nicht der beA-Server sein, auf dem alle Passwörter sämtlicher User hinterlegt sind. Vor einigen Jahren gab es den großen Hackerangriff auf den Bundestag, mit dessen Folgen IT-Experten monatelang zu kämpfen hatten. Man kann Datenschutz und Datensicherheit nicht ernst genug nehmen und natürlich ist das beA immer an die jeweils erforderlichen Standards anzupassen und ich kann mich nicht mit meinem Gesetzestext, der vielleicht alle 10 Jahre (wenn überhaupt) angepasst wird hinsetzen und sagen, passt schon, weil § ... sagt, dass das reicht. So wie eine tägliche Datensicherung durchzuführen ist, ist auch täglich zu prüfen, ob die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen noch reichen.
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#78

05.01.2018, 08:57

Bei aller Liebe, aber ich gehe eh davon aus, dass das jetzt kein "Unfall" war, sondern das beA gewollt gestoppt wurde, und zwar nicht wegen der Anwälte, sondern wegen der Gerichte. Hintergrund meiner Überlegung:

Die Gerichte in den meisten Bundesländern (u.a. auch hier in Bayern) sind gar nicht für beA ausgerichtet. Welche Folgen hat das? Anwälte, die aktiv mit beA arbeiten, schicken ihre Schriftsätze per beA an das Gericht. Dort müssen dann, weil die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, diese Eingänge elektronisch weiter zu verteilen, die Schriftsätze 3 x ausgedruckt werden. Auch ohne ein Mathegenie zu sein, kann sich jeder vorstellen, welche Masse an Papierkosten und Personalkosten (bei kleineren Gerichten wird das vielleicht noch ohne zusätzlichen Aufwand zu meistern sein, aber ich denke hier mal gerade an die großen Landgerichte, wie z.B. München) auf diese Weise auf die Gerichte umgewälzt wird. Wer zahlt das?

Das haben mal wieder die ganzen Theoretiker, die sich das ausgedacht haben, das Anwälte ab dem 01.01.2018 eine passive Nutzungspflicht haben (woraufhin natürlich auch einige dann beA aktiv genutzt hätten), während die Gerichte eine aktive Nutzungspflicht erst frühestens ab dem 01.01.2020 trifft (und natürlich vorher auch die technischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden), nicht bedacht. Jetzt werden Sicherheitslücken vorgeschoben, damit man beA noch stoppen konnte. Ich denke nicht, dass die der eigentliche Grund sind. Aber irgendetwas muss man ja ausführen.
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#79

05.01.2018, 09:45

:lolaway Noch mehr Verschwörungstheorien am Start?
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#80

05.01.2018, 09:48

Hallo Ihr Lieben und erst mal ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr für alle!!! :wink1

So ein Chaos mit dem verflixten beA :schock :roll:
Ich habe vor den Feiertagen jeden Tag zwei Wochen lang mit unserem ITler telefoniert damit unsere elektronische Signatur noch vor dem Start auf die Karte geladen wird. Per Fernwartung und mit Überstunden haben wir versucht das Problem zu lösen...wer konnte schon ahnen was sich daraus noch entwickeln würde?! Am 22.12.17 dann endlich die Erlösung nach erfolgter Installation des neuen Zertifikats klappte alles und ich konnte entspannt und voller Zuversicht in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub gehen!

Als ich dann Mittwoch meinen PC hochgefahren habe kam schon die erste Fehlermeldung und als ich dann die Newsletter der BRAK gelesen hatte war hier aber Holland in Not :schock

Jetzt haben wir alles wieder deinstalliert und der ganze Stress und Aufwand/Überstunden etc. war für die Katz :motz
Ich bin mal gespannt wie das ganze Theater weitergeht bzw. ob es überhaupt weitergeht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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