Zustellung einstweilige Verfügung im Parteibetrieb - Signaturdatei

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
worldi
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#1

02.06.2026, 12:16

bei der Zustellung einer einstweilige Verfügung im Parteibetrieb welche Signaturdatei aus dem beA muss mit beigefügt werden? Wenn man die beA Nachricht herunterlädt, sind im ZIP Ordner diverse Dateianhänge, welche muss ich alle für die Zustellung per beA beifügen? Verfication Report als Pdf und technisches Prüfprotokoll?
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#2

02.06.2026, 16:39

worldi hat geschrieben:
02.06.2026, 12:16
Verfication Report als Pdf und technisches Prüfprotokoll?
Korrekt
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


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worldi
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#3

03.06.2026, 09:02

vielen Dank, ich kann nur beim beA nur das Prüfprotokoll PDF (VerificationReport) beifügen, das technisches.pruefprotokoll_vhn.xml.xml geht nicht, da da Dateiformat nicht unterstützt wird. In anderen Beiträgen stand noch etwas von Transferprotokoll, aber wenn man die beA Nachricht exportiert gibt es keine Dateiformate, die im beA beigefügt werden können

es reicht doch aus, wenn ich die beglaubigte Abschrift des eV-Beschlusses dem GVZ zur Zustellung übersende? Ein GVZ meinte, er braucht die Ausfertigung im Original, aber das ist doch überholt.

Wie gehe ich denn genau vor - gibt es Unterschiede bei der ÜBermittlung Zustellauftrag an GVZ per beA UND der Zustellung von Anwalt zu Anwalt per beA?
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#4

03.06.2026, 10:38

Das Problem mit der gerichtlichen Signaturdatei wird im nachstehend verlinkten Beck-Beitrag gut beschrieben, der auf eine Entscheidung des LG Frankfurt am Main Bezug nimmt, wo eine Zustellung wegen der fehlenden Signaturdatei schiefgelaufen ist. Mit dem Beschluss muss zwingend auch die Datei mit der Endung "pdf.p7s" beigefügt werden, diese belegt die Echtheit des gerichtlichen Dokuments.
https://www.beck-aktuell.de/rechtsbranc ... 2025-11-03
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#5

03.06.2026, 12:17

diesen Artikel habe ich auch gelesen der sich auf die Zustellung von Anwalt zu Anwalt beizeiht. Die Signaturdatei gibt es so als pfd.p7s nicht, es gibt nur die Signaturdatei mit Endung "p7s" - sie kann nur gar nicht im beA bei einer Nachrichtenerstellung aus der gespeicherten Export Datei beigefügt werden - nur die Weiterleitung der komletten Nachricht - aber was stellt denn der GVZ zu ? Hilfe :(
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#6

04.06.2026, 08:54

einfach die ganze Nachricht weiterleiten, so mache ich das
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worldi
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#7

04.06.2026, 09:05

dies gilt aber nur bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt, richtig?
bei der Zustellung via GVZ der beglaubigten Abschrift des Beschlusses muss die Nachricht als Anlage nicht weitergeleitet werden oder? Falls ja, wie setzt der GVZ das dann um? er kann die Signaturdatei nicht ausdrucken und zustellen
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#8

04.06.2026, 09:14

worldi hat geschrieben:
03.06.2026, 09:02
Ein GVZ meinte, er braucht die Ausfertigung im Original, aber das ist doch überholt.
wenn du nicht an einen Anwalt zustellst brauchst halt Papier :pfeif
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worldi
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#9

04.06.2026, 12:22

REchtsprechung sagt beglaubigte Abschrift reicht aus: Nach richtiger Auffassung reicht heute aber auch bereits die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Verfügungsbeschlusses (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2019, Az. 20 U 101/18 - um diesen Fall geht es
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#10

04.06.2026, 13:44

auch diese beglaubigte Abschrift liegt euch scheinbar nur per beA vor, hier gilt das gleiche, die Signatur kannst du nicht drucken. Falls sie dir auf Papier vorliegt wurde es in '#1 nicht erwähnt. Da Urteil ist aus 2018 also Zeit vor aktive Nutzugspflicht beA, "reicht heute" ist daher sportlich formuliert
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